Kiel senkt Kita-Kosten

Eltern sollen in Schleswig-Holstein ab dem Sommer 2020 maximal 228 Euro im Monat für einen Kita-Platz bezahlen

Die schleswig-holsteinische Landesregierung hat am Donnerstag Eckpunkte für die neue Kita-Finanzierung vorgestellt. Die Entlastung der Eltern durch eine Deckelung der Kita-Beiträge sei ein Ziel, sagte Sozialminister Heiner Garg (FDP).

So soll ein Ganztagsplatz (8 Stunden) für Krippenplätze maximal rund 288 Euro und für Kita-Plätze im Elementarbereich für die Drei- bis Sechsjährigen maximal 233 Euro im Monat kosten. Für einen Halbtagsplatz (5 Stunden) in der Krippe liegt der maximale Beitrag bei 180 Euro im Monat, in der Kita bei 145 Euro im Monat. Die Sätze sollen für ganz Schleswig-Holstein gelten. Bisher variieren die Beiträge je nach Wohnort. Die Reform soll 2020 in Kraft treten.

Außerdem soll der Betreuungsschlüssel in der Kindergartengruppe von 1,5 auf zwei Fachkräfte erhöht und pro Gruppe sollen maximal 22 Kinder betreut werden. Dazu sollen die Vor- und Nachbereitung mit fünf Stunden pro Woche honoriert werden. Geregelt wird auch die Freistellung der Kita-Leitungen. Die Maßnahmen sollen dazu führen, so Garg, dass Erzieher*innen mehr Zeit für die Kinder haben und der Beruf attraktiver wird.

Die neue Deckelung soll auch für die Tagespflege gelten. Sie sei, so Garg, ein wertvoller und dringend benötigter Bestandteil der frühkindlichen Betreuung. Dafür sollen landesweit Mindestsätze für die Vergütung festgelegt werden.

Verbunden ist mit der Kita-Reform auch ein einheitliches Finanzierungssystem und eine Erhöhung der Landeszuschüsse. Nach Berechnungen des Sozialministeriums zahlt das Land im Jahr 2022 etwa 568 Millionen Euro an Zuschüssen. Im Jahr 2017 waren es lediglich rund 245 Millionen Euro. Die Anstrengungen des Landes seien „mehr als lobenswert“, sagte Axel Briege, Vorstandsvorsitzender der Landeselternvertretung. Ziel sei, Schleswig-Holstein zum „familienfreundlichsten Bundesland“ zu machen. Landkreistag, Gemeindetag und Städteverband verlangten indes eine weitere Absenkung der kommunalen Finanzierung. (epd)