MAD-Prozess in Köln: Freispruch für einen Geheimnisträger

Ein Mitarbeiter des Bundeswehrnachrichtendienstes soll „Hannibal“ vor Ermittlungen gewarnt haben. Der Offizier wurde nun freigesprochen.

Oberkörper von Oberstleutnant Peter W. in Uniform mit Abzeichen

So erschien der mittlerweile freigesprochene Oberstleutnant Peter W. im Gerichtssaal in Köln Foto: dpa

KÖLN taz | Im Prozess um einen Mitarbeiter des Bundeswehrnachrichtendienstes MAD wegen Geheimnisverrats urteilt das Amtsgericht Köln mit einem Freispruch. Der Vorwurf, der MAD-Mitarbeiter Peter W. habe ein Geheimnis einer anderen Person verraten, das ihm im Rahmen seiner Tätigkeit anvertraut wurde, habe sich im Verfahren nicht bestätigen lassen, begründet die Richterin das Urteil.

Konkret war es um den Vorwurf gegangen, Peter W. habe einen Soldaten gewarnt, dass Durchsuchungen des Bundeskriminalamtes bevorstünden. Der Vorfall ereignete sich bereits im September 2017. Der Soldat, der gewarnt gewesen sein soll, heißt André S. Er ist auch bekannt als „Hannibal“ und steht im Zentrum eines Untergrundnetzwerkes aus Soldaten, Polizisten und Behördenmitarbeitern.

Es ist der zweite Verhandlungstag. Peter W. ist ein wuchtiger Mann, er steckt in seiner grauen Ausgehuniform, die Auszeichnungen an der Brust befestigt. Dass er diese Uniform bis heute tragen darf, ist ein Signal seines Arbeitgebers, der Bundeswehr. Denn W. wird ein schweres Vergehen vorgeworfen: Er soll „wichtige öffentliche Interessen gefährdet“ haben, Ermittlungen also.

Es ist Peter W.s Aufgabe, Bedrohungen für die Bundeswehr zu erkennen. Extremisten beispielsweise. Es gibt ein Beispiel in der jüngeren Vergangenheit, bei dem die Kontrollsysteme des MAD versagt hatten: Franco A., ein Bundeswehrsoldat, der sich als Flüchtling ausgegeben hatte und Anschläge geplant haben soll. Bis heute ermittelt die Bundesanwaltschaft gegen ihn. Auch darum geht es in Gerichtssaal 210 des Kölner Amtsgerichts.

Franco A. galt als talentiert – und war rechtsextrem

Franco A. galt als talentiert, soll eine Karriere vor sich gehabt haben. Was seine Vorgesetzten übersahen: Dass er sich zur selben Zeit als syrischer Flüchtling beim Bundesamt für Migration registriert hatte. Was niemand beachtet hat: Franco A.s rechtsextreme Gesinnung.

Es war eine Putzfrau auf einem Wiener Flughafen, die schließlich dafür gesorgt hatte, dass er im Februar 2017 aufflog: Sie fand eine Waffe, die A. dort versteckt hatte. Die Bundesanwaltschaft wirft Franco A. heute vor, geplant zu haben, Politiker und Aktivisten zu töten. Rechtsextremen Terror also. Die Beweislage scheint schwierig: Ob er wegen einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat angeklagt werden kann oder nur wegen geringerer Vergehen, muss derzeit der Bundesgerichtshof klären.

Als Franco A. 2017 aufflog, fragten sich die Ermittler, ob er Teil eines größeren Netzwerkes ist. A. hatte sich vernetzt, auch in einer Chatgruppe, in der sich unter anderem Polizisten, Soldaten, Behördenmitarbeiter auf den Tag X vorbereiten, auf das Chaos also. Sie sind sogenannte Prepper. Recherchen der taz belegen, dass diese Chat-Gruppen Teil eines bundesweiten Netzwerkes sind, dass auch Verbindung zum Verein Uniter hat. Den hat ein baden-württembergischen Verfassungsschutzmitarbeiter mitgegründet.

Konspirative Treffen und rechte Chatgruppen

Franco A. war in einer dieser Chatgruppen in Süddeutschland aktiv und auch bei konspirativen Treffen anwesend. Mindestens einmal war er auch bei dem Mann zu Hause, der dieses Netzwerk führt: André S. alias „Hannibal“, damals noch Soldat bei der Eliteeinheit Kommando-Spezialkräfte. Er ist der Mann, der vor den Durchsuchungen des Bundeskriminalamtes gewarnt gewesen sein soll.

Aus der Anklageschrift gegen Peter W. geht hervor, dass die Mitglieder des „Hannibal“-Netzwerkes sichere Treffpunkte festgelegt hatten, sogenannte Safe Houses. Die Ermittler vermuten, dass auch die Graf-Zeppelin-Kaserne in Calw ein solches Safe House gewesen ist. Dort war André S. stationiert. Das Bundeskriminalamt beschloss deshalb, die Kaserne zu durchsuchen. Offiziell melden sich die Ermittler bei der Bundeswehr für eine Befragung an, bitten um Diskretion. Der MAD-Mitarbeiter Peter W. organisiert den Termin. Als die Ermittler am 15. September 2017 in Calw ankommen, finden sie: keine belastenden Beweisstücke.

Später hören sie, dass André S. von den Durchsuchungen gewusst haben soll. Er brüstete sich vor Kameraden sogar damit, einen Laptop beiseite geschafft zu haben, spricht von einer Karte, die er vernichtet habe. Das schildern Zeugen auch vor dem Kölner Amtsgericht.

Peter W. sagt vor Gericht, im Nachhinein von André S. selbst erfahren zu haben, dass es eine Razzia gegeben hat. Sein „Grad der Verärgerung“ darüber sei „relativ groß“ gewesen. „Man hat mir nicht gesagt, dass durchsucht wird.“

Hannibal wurde zu einer „Auskunftsperson“

Peter W., der Mitarbeiter des MAD, war damals der Fallführer zur Causa Franco A. Er stand in engem Austausch mit dem Bundeskriminalamt und der Bundesanwaltschaft. W. sollte erklären, was das für ein Netzwerk ist, in dem Franco A. sich bewegte. Also sprach er André S. an, machte ihn zu einer sogenannten Auskunftsperson. Mit dem BKA und der Bundesanwaltschaft tauschte er sich aus, man traf sich, telefonierte.

Mindestens drei Mal verabredeten sich Peter W. und „Hannibal“ im Sommer 2017 persönlich. Zuletzt zwei Tage vor der Durchsuchung, in einem Hotel in Sindelfingen. „Hannibal“ wusste da schon, dass er sich für Vertreter einer Behörde bereithalten soll, sie sprachen darüber. Aber auch darüber, dass Durchsuchungen bevorstehen? Hätte W. sie erahnen können?

Die Staatsanwältin sagt, niemand muss W. über die geplanten Durchsuchungen informiert haben. Mit seiner Erfahrung habe er sich schließlich denken können, dass die Zeugen nicht nur befragt werden. W.s Verteidiger erwidert: „Überall wird nur gesprochen von ‚das hätte er sich denken können.‘“ Aber kein Zeuge habe konkret zu Protokoll gegeben: „Das hat er gesagt.“

Die Richterin sieht die Vorwürfe nicht bestätigt und spricht den Angeklagten W. frei. Die Staatsanwaltschaft kündigt an, Rechtsmittel einzulegen. In einem Schreiben an die taz hatte André S. im Dezember über seinen Anwalt mitgeteilt, dass es für eine engere Bekanntschaft mit Franco A. keine Belege gäbe. Jetzt hat der Prozess in Köln eines belegt: S. war jedenfalls auf die Durchsuchungen vorbereitet.

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Illustration: taz/Infotext-Berlin (Montage)

Hannibals Schattennetzwerk

Hintergründe zum Prozess gegen Franco A.

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