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Krankenkassen klagen

Die niedersächsischen Sozialgerichte ächzen unter einer Klagewelle von Krankenkassen gegen Krankenhäuser. Es geht um vermeintlich falsch berechnete Behandlungskosten, die Krankenkassen vorsorglich per Klage von den Kliniken zurückfordern, wie der Präsident des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen, Peter Heine, erläuterte. Anfang November habe es einen wahren „Klagehagel“ von rund 3.300 Klagen im Land gegeben. Dabei gehe es um etwa 15.000 einzelne Abrechnungsfälle, „die unter Umständen auch alle einzeln zu entscheiden sind“. Bundesweit seien die Fallzahlen deutlich sechsstellig. Der Bundestag hatte Anfang November beschlossen, die Verjährungsfrist für solche Rückforderungen von vier auf zwei Jahre zu verkürzen und schuf zudem eine Übergangsfrist für Altverfahren. (epd)

Weniger Räumungen

Die Zahl der Zwangsräumungen ist in Hamburg laut Justizbehörde im vergangenen Jahr auf 848 gesunken. Im Jahr zuvor waren es noch 52 mehr, wie ein Sprecher sagte. Bei Zwangsräumungen kommt der Gerichtsvollzieher mit Möbelpackern, lässt die gesamte Wohnung leer räumen und die Möbel anschließend einlagern. Räumungen seien aber auch nach „Berliner Modell“ möglich, wonach nur das Schloss ausgetauscht werde, damit der säumige Mieter nicht mehr in die Wohnung kommt. Dieses Verfahren wurde im vergangenen Jahr 445 Mal anwendet, im Jahr zuvor waren es 323 Mal. In den meisten Fällen sind Mietschulden der Grund für Räumungen. (dpa)

Arzt muss blechen

Wegen eines schweren Behandlungsfehlers muss ein Hausarzt an die Familie eines verstorbenen Patienten 500.000 Euro Schmerzensgeld zahlen. Der Bundesgerichtshof verwarf in einem vom Oberlandesgericht (OLG) Celle bekanntgemachten Beschluss die Revision des Mediziners (Az. VI ZR 355/18). Der Hausarzt hatte dem damals 50-Jährigen wegen Rückenschmerzen viermal innerhalb einer Woche zwei Präparate gleichzeitig injiziert. Infolge eines Spritzenabszesses erlitt er einen septischen Schock und dann Organversagen. Nach einem Jahr im künstlichen Koma starb er durch einen ärztlich begleiteten Freitod. Die Injektion der Präparate habe medizinischen Standards widersprochen, begründeten die Richter ihre Entscheidung. Es komme nicht darauf an, ob der Patient der Injektionen eingewilligt habe. (epd)