Ticket-Affäre: Ermittlungen eingestellt: Abgeordnete aus dem Schneider

Die Hamburger Staatsanwaltschaft stellt die Ermittlungen gegen 15 PolitikerInnen im Rahmen der Rolling-Stones-Ticket-Affäre ein.

Drei gelbe Kulissenwände beim Konzert mit der roten Zunge.

Für Bezirkspolitiker nicht strafbar: der kostenfreie Besuch des Stones-Konzerts. Foto: Christophe Gateau/dpa

HAMBURG taz | Sie können aufatmen. Die Hamburger Staatsanwaltschaft hat die Strafermittlungen gegen 15 Abgeordnete der Bezirksversammlung wegen „Bestechlichkeit von Mandatsträgern“ mangels hinreichenden Tatverdachts eingestellt. Gleichzeitig bestätigte sie erstmals, dass wohl alle 15 Abgeordneten Frei- oder Vorzugskarten vom ehemaligen Bezirksamtschef Harald Rösler (SPD) erhalten haben – mehr als jeder vierte der insgesamt 51 Abgeordneten also.

Diese Vorteilsnahme hat sich aber nach Prüfung der zuständigen Generalstaatsanwaltschaft nicht als strafbar herausgestellt. Gleichzeitig wurden laut Staatsanwaltschaft auch die „spiegelbildlichen Ermittlungen gegen den Beschuldigten Rösler wegen Bestechung von Mandatsträgern in diesem Punkt eingestellt“. Wegen verwandter Delikte aber wird weiterhin gegen Rösler ermittelt, er ist für die Staatsanwaltschaft die Kernfigur der Rolling-Stones-Ticket-Affäre um Hunderte Frei- und Vorzugskarten für „Freunde des Bezirksamtes“.

Einen Zusammenhang zwischen der Kartenvergabe an und einer politischen Einflussnahme durch die Abgeordneten habe sich „trotz eingehender Prüfung nicht beweiskräftig feststellen“ lassen, erklärte die Staatsanwaltschaft am Mittwoch. So hatten die Ankläger etwa geprüft, ob die großzügige Kartenvergabe dazu geführt habe, dass die Genehmigung des Stones-Konzerts nie auf die Tagesordnung der Bezirksversammlung gesetzt worden war.

Die Bezirksverwaltung hatte nach kurzer Rücksprache mit den Fraktionsvorsitzenden der in dem Parlament vertretenen Parteien eigenmächtig den Stadtpark für das Konzert freigegeben und die Bedingungen für das Event ausgehandelt.

SPD-Fraktionschef wieder im Wahlkampf

„Für den Tatbestand der Bestechlichkeit von Mandatsträgern gelten hohe juristische Hürden“, erklärt die Sprecherin der Staatsanwaltschaft, Nana Frombach. Da reiche es strafrechtlich nicht aus, dass ihr Wohlwollen durch kleine Geschenke gefördert oder „gefälliges Verhalten“ vom Nutznießer nachträglich honoriert werde. Dies scheint nach Auffassung der Staatsanwaltschaft zwar geschehen zu sein, bleibt aber straffrei.

Der einzige namentlich bekannte Bezirkspolitiker, der Freikarten von Rösler erhielt, ist SPD-Fraktionschef Thomas Domres. Nachdem Ende ­April die Ermittlungen gegen ihn durch eine taz-Recherche bekannt wurde, ließ er sein Amt ruhen und stellte seine Aktivitäten im laufenden Bezirkswahlkampf ein. Nun wird er, wie er der taz am Mittwoch bestätigte, beides wieder aufnehmen.

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