Zu arm für Wohngeld
: Keine Kürzung wegen Tafel-Essen

Der Fall eines Studenten aus Lichtenberg, der bundesweit Schlagzeilen machte, weil ihm Sachspenden der Tafel vom Bezirksamt bei der Berechnung seines Wohngeld-Anspruchs als Einnahme angerechnet wurde, hat am Donnerstag eine neue Wendung genommen. Wie Recherchen der taz ergaben, hätte der Mann ohne diese Anrechnung überhaupt kein Wohngeld bekommen, weil er dafür ein zu niedriges Einkommen gehabt hätte. Das bestätigte Bezirksstadträtin Katrin Framke am Donnerstag. „Die Schlagzeile der letzten Tage: ‚Amt kürzt Wohngeld‘ ist daher falsch“, sagte Framke. Die Mitarbeiterin der Wohngeldstelle habe dem Mann etwas Gutes tun wollen und sein Einkommen mit den Sachspenden hochgerechnet, damit er überhaupt anspruchsberechtigt war. Sie wollte dies am Donnerstagabend auch in der Bezirksverordnetenversammlung erklären. Tatsächlich braucht man, um wohngeldberechtigt zu sein, ein Mindesteinkommen. Das hätte der Mann mit seinem 450-Euro-Job und einer Miete von 270 Euro nicht erreicht. (sum)