Urteil nach Todesfall in Köthen: Haftstrafen wegen Körperverletzung

Vor acht Monaten starb ein 22-Jähriger nach einem nächtlichen Streit auf einem Spielplatz in Köthen. Nun wurden zwei Männer zu Haftstrafen verurteilt.

Ein Mann hält einen Hefter vor seinem Gesicht

Vorwurf gefährliche Körperverletzung: einer der Angeklagten in Köthen Foto: dpa

DESSAU-ROßLAU dpa | Rund acht Monate nach dem Tod eines herzkranken 22-Jährigen bei einem Streit in Köthen hat das Landgericht Dessau-Roßlau die beiden Angeklagten verurteilt. Das Gericht sprach die 17 und 19 Jahre alten Afghanen am Freitag wegen Körperverletzung mit Todesfolge schuldig. Der Tod sei kein bloßer Unfall gewesen, sondern sei durch die Körperverletzung der Angeklagten fahrlässig verursacht worden, begründete die Vorsitzende Richterin die Entscheidung. Die Staatsanwaltschaft war zum Schluss des Prozesses nur noch von gefährlicher Körperverletzung ausgegangen.

Das Gericht verhängte gegen den jüngeren Angeklagten eine Strafe von einem Jahr und fünf Monaten. Bei dem Älteren wurden weitere Taten einbezogen, er wurde zu einer Gesamtstrafe von einem Jahr und acht Monaten verurteilt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Während der Urteilsverkündung kam es zu Tumulten im Saal. Die Familie des Toten reagierte aggressiv auf die Verkündung des Strafmaßes für die beiden Angeklagten. Ein Bruder des Toten warf einen Tisch um, eine Schwester schrie. Justizbeamte griffen ein und die Angeklagten wurden kurzzeitig aus dem Raum geführt.

Der Fall hatte im Herbst vorigen Jahres wochenlang rechtsgerichtete Demonstrationen und Gegenproteste ausgelöst und war bundesweit wahrgenommen worden.

Der schwer herzkranke Mann war am 8. September 2018 bei einem handgreiflichen Streit auf einem Spielplatz gestorben. Laut Rechtsmedizin erlag er einem Herzinfarkt. Die Experten stellten keine Verletzungen fest, die von schweren Schlägen oder Tritten herrühren.

Mit Blick auf diese Erkenntnisse stufte die Staatsanwaltschaft den Vorwurf zuletzt nur noch als gefährliche Körperverletzung ein und forderte Jugendstrafen. Die Angeklagten hätten nicht mehr der schweren Herzerkrankung ihres Gegenübers und den schwerwiegenden Folgen rechnen können. Auch die Verteidigung argumentierte, der Tod des 22 Jahre alten Deutschen könne nicht den Angeklagten zugerechnet werden und forderte Freispruch von diesem Vorwurf.

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