Polizeieinsatz war rechtswidrig

Die Gewalt gegen Göttinger Abschiebegegner hätte angekündigt werden müssen, urteilt das Verwaltungsgericht

Von Reimar Paul

Der harte Einsatz der Göttinger Beweissicherungs- und Festnahmeeinheit (BFE) im April 2014 gegen Abschiebungsgegner war rechtswidrig. Das hat das Verwaltungsgericht (VG) Göttingen entschieden. Es gab damit der Klage eines heute 27-jährigen Mannes vollumfänglich statt (Az.: 1 A 296/16).

Am fraglichen Tag hatten rund 60 Aktivisten den Eingang und Flur eines Hauses in der Göttinger Weststadt blockiert, um die Abschiebung eines Flüchtlings aus Somalia zu verhindern. Beim Versuch, die Blockade zu räumen, hätten die BFE-Beamten die Situation eskalieren lassen, berichteten Augenzeugen schon damals der taz.

Mehr als ein Dutzend Menschen seien durch Faustschläge, Schmerzgriffe, Hundebisse und den Einsatz von Pfefferspray im geschlossenen Treppenhaus verletzt worden. Die Grüne Jugend Göttingen beschrieb den Einsatz als „beängstigend und vollkommen skrupellos“.

Die Klage des seinerzeit 22-jährigen richtete sich gegen den unmittelbaren und unangekündigten Einsatz von Reizgas im Treppenhaus sowie von unverhältnismäßiger Gewalt. „Durch den Reizgaseinsatz und die Schläge verlor der junge Mann zwischenzeitlich das Bewusstsein und musste von Sanitätern behandelt werden“, sagt sein Anwalt Sven Adam.Das VG urteilte nun, bereits der Grundsatz der Vorhersehbarkeit polizeilichen Handelns gebiete es, das bewusste und gewollte Zufügen erheblicher Schmerzen im Rahmen der Anwendung unmittelbaren Zwanges gesondert und konkret anzudrohen. Dies sei nicht geschehen, der Einsatz also bereits aus formalen Gründen rechtswidrig gewesen. „Das Urteil wird in die polizeilichen Schulungen einfließen müssen“, sagte Adam.

Die Polizei hatte die damaligen Ereignisse anders bewertet: Einige Blockierer hätten sich der Räumung massiv widersetzt, die Beamten daraufhin Pfefferspray eingesetzt. Vier Polizisten seien bei dem Einsatz verletzt worden, ein Beamter sei vorübergehend dienstunfähig gewesen. Drei gegen Abschiebegegner angestrengte Prozesse wegen der Vorfälle endeten vor dem Amtsgericht Göttingen allerdings mit Freisprüchen. Weitere Ermittlungsverfahren – unter anderem gegen den Kläger – wurden eingestellt.