Teure fremde Federn

Ein Indianerfan muss teuer für seine Leidenschaft bezahlen: Ein Berliner Gericht verurteilte den 27-Jährigen wegen fahrlässigen Verstoßes gegen das Bundesnaturschutzgesetz zu 5.300 Euro Geldstrafe. Er hatte übers Internet Federn geschützter Vögel wie Steinadler und Bussard jahrelang angekauft und verkauft – ungenehmigt.