Gerichtsstreit um Fotos: Waffen für die Kids, aber keine Fotos!
Friedensaktivisten hatten Fotos von Kindern an Bundeswehr-Waffen veröffentlicht. Das Stuttgarter Landgericht gab nun den klagenden Eltern Recht.
Foto: DFG-VK
epd | Fotos von Kindern an Bundeswehr-Waffen, die im Sommer durch die Medien gingen, haben am Dienstag das Stuttgarter Landgericht beschäftigt. Ein Elternpaar wollte die Deutsche Friedensgesellschaft – Vereinigte Kriegsdienstgegner (DFG-VK) mit einer Unterlassungsverpflichtung davon abhalten, die Bilder von sich und seinen Kindern weiter zu veröffentlichen. Die Friedensaktivisten legten zunächst Widerspruch ein, stimmten aber schließlich einem Vergleich zu.
Mit den Bildern hatte die DFG-VK belegt, dass Kinder Mitte Juni dieses Jahres beim Tag der Bundeswehr in Stetten (Kreis Sigmaringen) mit Maschinenpistolen und Sturmgewehren hantierten. Die Fotos, auf denen zum Teil auch die Klägerfamilie zunächst unverpixelt und später verpixelt zu sehen war, sorgten bundesweit für Aufsehen. Bundesverteidigungsministerin Ursula von der Leyen (CDU) ordnete daraufhin an, dass Handfeuerwaffen bei Besuchertagen künftig nur noch in Vitrinen präsentiert werden dürfen.
Das Landgericht stimmte weitgehend der klagenden Familie zu, die ihre Persönlichkeitsrechte durch die Fotos verletzt sah. Der Vorsitzende Richter zog den Vergleich mit einer Erotikmesse. Diese sei zwar nicht verwerflich, dennoch wolle nicht jeder Besucher gerne fotografiert werden. Zudem seien im konkreten Fall die Rechte von Kindern berührt.
Am Ende einigten sich die Parteien darauf, dass die Friedensgesellschaft künftig komplett auf die Veröffentlichung der Fotos dieser Familie verzichtet. Im Gegenzug machen die Kläger keine Ansprüche auf Schadenersatz oder andere Zahlungen geltend.
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