Ausbildungsplätze für Geflüchtete: Wer Angst hat, kann nicht lernen

Laut Integrationsgesetz dürfen auch abgelehnte Asylbewerber eine Ausbildung machen. In der Praxis scheitert das oft an der Auslegung.

Eine Gruppe Männer stehen um einen Tisch herum, sie tragen Schürzen, Schutzbrillen und Handschuhe, einer von ihnen bedient einen Schweißbrenner

Flüchtlinge lernen in Ingolstadt den Umgang mit einem Schweißbrenner Foto: dpa

BERLIN taz | Der 28-jährige Afghane war schon einige Jahre in Deutschland. Sein Asylantrag war abgelehnt worden, aber er war geduldet, besaß eine befristete Arbeitserlaubnis und arbeitete in einer Bäckerei im Allgäu. Er wollte eine Bäckerlehre machen, um seine Bleibeperspektive zu verbessern. Doch die zuständige Ausländerbehörde lehnte den Antrag auf eine Ausbildungserlaubnis ab, erzählt Stephan Dünnwald, Sprecher des bayerischen Flüchtlingsrats. Afghanistan gilt inzwischen als Land, in das man Flüchtlinge abschieben kann.

Der junge Afghane bekam Angst und reiste Richtung Frankreich. Er wurde an der Grenze kontrolliert, kam in Deutschland in Haft, dann in die Psychiatrie. Er wurde zur Abschiebung auf einen Flieger nach Kabul gebucht, was das Bundesverfassungsgericht stoppte. Jetzt sitzt der Mann, der zuvor Arbeit und eigene Wohnung hatte, depressiv in einem Flüchtlingsheim in der Nähe seines früheren Arbeitgebers im Allgäu. Arbeiten darf er nicht mehr.

Der junge Mann ist ein Beispiel dafür, wie die Willkür einer Ausländerbehörde Menschenleben beschädigen kann, übrigens auf Kosten der Allgemeinheit. Dabei sollte das Integrationsgesetz, seit August 2016 in Kraft, Ausbildung und Beschäftigung gerade für Geflüchtete mit Duldung erleichtern.

Das Integrationsgesetz gesteht Flüchtlingen, die im Asylverfahren nicht anerkannt wurden, aber eine Duldung haben und einen Ausbildungsplatz finden, für drei Jahre einen sicheren Aufenthaltsstatus zu. Nach der Ausbildung können sie als Beschäftigte mindestens zwei Jahre bleiben. Das Problem: Es gibt einen Ermessensspielraum der Ausländerbehörden, die regional unterschiedlich agieren.

In Bayern beispielsweise verweigerten die Ausländerbehörden in der Regel die Ausbildungserlaubnis, wenn das Asylverfahren noch laufe, berichtet Dünnwald. Werde der Flüchtling abgelehnt und erhalte nur eine Duldung, gebe es erst recht keine Ausbildungserlaubnis mehr. Ein Erlass des bayerischen Ministeriums aus dem September 2016 betont, dass „aufenthaltsbeendende Maßnahmen“ bei Geduldeten Vorrang haben müssten vor einer Ausbildung. Dieser Erlass wurde allerdings mit Folgeschreiben etwas abgemildert. Und einige örtliche Ausländerbehörden sind liberaler.

Das Problem: Es gibt einen Ermessensspielraum der Ausländerbehörden

„Man braucht eine funktionierende Zusammenarbeit zwischen den örtlichen Unternehmen, der Berufsschule und den Behörden“, sagt Werner Nagler, Koordinator am Berufsschulzentrum Schwandorf in Bayern. Die Schule hat eine „Metallklasse“ mit 15 Flüchtlingen, darin auch Afghanen mit Duldung. Sie gehen beim ortsansässigen Maschinenbauunternehmen Horsch in die Lehre und wohnen in einem Haus zusammen. Es klappt gut. Das örtliche Bauhandwerk habe Interesse an ähnlichen Ausbildungsgängen angemeldet, sagt Nagler.

8 von 30 bekommen einem Ausbildungsvertrag

Funktionierende Projekte vor Ort können die Rettung sein für Geflüchtete mit Duldung. Aber die Duldung hängt dann auch am Ausbildungsplatz. Im hessischen Waldeck-Frankenberg koordiniert Friedrich Schüttler bei der Innung für das Bauhandwerk ein Projekt mit Geflüchteten. Von 30 Leuten in der Vorqualifikation schafften es acht zu einem Ausbildungsvertrag. Man dürfe die Menschen nicht zu früh von der Vorqualifikation in die Ausbildung bringen, weil sie ohne ausreichende Deutschkenntnisse dann die Berufsschule nicht schafften, warnt Schüttler. Wer die Ausbildung abbricht, hat ein halbes Jahr Zeit, sich eine neue Lehrstelle zu suchen. Sonst erlischt die Duldung.

Leichter ist es, wenn ein Flüchtling auch für die Dauer einer berufsvorbereitenden Maßnahme eine Duldung bekommt. Das ist etwa in Hamburg der Fall. Dort werden Vorqualifikationen mitgezählt, sagt Gesine Keßler-Mohr von der Handwerkskammer Hamburg. Geflüchtete können hier außerdem auch dann schon eine Ausbildungserlaubnis bekommen, wenn das Asylverfahren noch läuft.

Bei abgelehnten Asylsuchenden mit Ausreisepflicht gilt eine Lehrstelle als fast einziger Weg, doch eine dauerhafte Bleibeperspektive zu bekommen. Doch das Hü und Hott der Politik schafft Unruhe. Die Bilder von Abschiebungen nach Kabul ängstigen Tausende afghanischer Flüchtlinge, die derzeit an schulischen oder berufsvorbereitenden Maßnahmen teilnehmen. Werner Nagler stellt fest: „Ein Mensch, der Angst hat, kann nicht lernen“.

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