Ausblick auf Berlin 2019: Die müssen weg, die vielleicht nicht

Die Container für Geflüchtete am Tempelhofer Feld müssen bis Ende 2019 abgebaut sein. Manche sollen aber bleiben und anders genutzt werden.

Eine Kinderwippe steht am 01.12.2017 auf einem Kinderspielplatz vor einigen der fast 900 Container auf dem Gelände der Gemeinschaftsunterkünfte für Geflüchtete auf dem Tempelhofer Feld in Berlin. In das Containerdorf, den sogenannten Tempohomes, ziehen An

Eines der umstrittensten Bauwerke der Stadt: das Containerdorf am Tempelhofer Feld Foto: dpa

Eines der umstrittensten Bauwerke der Stadt soll Ende 2019 verschwinden: das Containerdorf am ehemaligen Flughafen Tempelhof. Mit rund 1.000 Plätzen ist es Berlins größte Gemeinschaftsunterkunft für Geflüchtete. Aus Hunderten weißer Container sind hier 256 Kleinwohnungen mit Kochmöglichkeit entstanden, dazu gibt es eine Schule, drei Sportplätze, einen Waschsalon. Knapp 17 Millionen Euro hat der Bau gekostet, nach monatelanger Bauverzögerung konnte er erst im Dezember 2017 bezogen werden. Trotzdem muss er nun abgerissen werden: Das besagt das Tempelhofer-Feld-Gesetz.

Anfang 2016 hatte der Senat den Bau von 30 Containerdörfern für 15.000 Flüchtlinge beschlossen, vor allem für die etwa Zehntausend, die damals noch in Turnhallen leben mussten. Realisiert wurden am Ende 14, Kostenpunkt: rund 100 Millionen Euro. Rechnet man die damals schon bestehenden fünf Containerdörfer der ersten Generation hinzu, gibt es heute 19 dieser Unterkünfte im Stadtgebiet, in denen Mitte Dezember noch 5.600 Geflüchtete lebten.

Drei Containerdörfer stehen allerdings seit ihrer Errichtung leer, das Landesflüchtlingsamt hatte Probleme mit der europaweiten Ausschreibung. Zwei von ihnen, in Reinickendorf und Spandau, werden laut Sozialverwaltung seit Mitte Dezember bezogen. Für das dritte Conta­iner­dorf in der Neuköllner Karl-Marx-Straße handelt das Amt derzeit mit einem Betreiber den Vertrag aus.

Der Standort Tempelhofer Feld war politisch besonders heikel, weil dort nach dem per Volksentscheid erzwungenen Feld-Gesetz keine Bebauung erlaubt ist. Mit der Befristung der Bebauung, die im Februar 2017 ins Gesetz aufgenommen wurde, konnte die damals gerade ins Amt gekommene R2G-Koalition Kritiker aus den eigenen Reihen beruhigen.

Auch ein paar der anderen „Tempo­homes“, wie die Containerdörfer der zweiten Generation behördlicherseits genannt werden, um ihren temporären Charakter zu betonen, müssen in diesem Jahr schließen. Weitere folgen 2020. Denn auch für Bauten, die nach dem Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz gebaut wurden, das Bauvorschriften lockert, gilt eine Befristung von drei Jahren.

Allerdings wurden am Ende nicht alle Tempohomes mit diesem „Beschleunigungsgesetz“ gebaut. Und so gibt es beim Senat Überlegungen, ein paar der Containerdörfer doch länger stehen zu lassen und umzunutzen – etwa für die Kältehilfe. „Zurzeit laufen dazu noch Gespräche und Abstimmungen“, erklärt die zuständige Sozialverwaltung dazu.

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