Ausnahmezustand in Frankreich: Justiz weist Klage zurück

Die Menschenrechtsliga hatte ein Ende der Maßnahme gefordert. Das oberste Verwaltungsgericht urteilte, dass „die unmittelbare Gefahr“ noch nicht gebannt sei.

Eine Gruppe von Soldaten vor dem Eingangstor der Kirche.

Schwerbewaffnete Soldaten vor der Kathedrale Notre Dame in Paris (Archivbild vom 13.12.15). Foto: imago/Winfried Rothermel

PARIS afp | Die französische Justiz hat eine Klage der Menschenrechtsliga gegen den in Frankreich geltenden Ausnahmezustand abgewiesen. Das oberste Verwaltungsgericht des Landes erklärte am Mittwoch zur Begründung, die „unmittelbare Gefahr“, die diese Maßnahme rechtfertige, sei noch nicht gebannt.

Die terroristische Bedrohung Frankreichs und das Risiko von Attentaten bestünden weiterhin. Der Ausnahmezustand sei gesetzeskonform verlängert worden, hieß es in der Urteilsbegründung weiter.

Die französische Menschenrechtsliga hatte bei einer Anhörung am Dienstag gefordert, den Ausnahmezustand komplett oder teilweise auszusetzen. Die französische Regierung müsse zudem die Umstände prüfen, die zur Verhängung der Maßnahme geführt hätten, trug die Organisation vor.

Der Ausnahmezustand war nach den Anschlägen vom November in Paris mit 130 Toten verhängt worden. Er gibt den Behörden weitreichende Befugnisse bei ihren Terrorermittlungen und gilt noch bis Ende Februar. Präsident François Hollande will ihn nicht nur erneut verlängern, sondern auch in der Verfassung festschreiben.

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