BGH gibt Ex-Dreispringer Recht: Späte Genugtuung für Friedek

Charles Friedek hätte zu Olympia 2008 fahren müssen. Mit dem BGH-Urteil steht ein siebenjähriger Rechtsstreit vor dem Abschluss.

Er errang einen gerichtlichen Erfolg: Ex-Dreispringer Charles Friedek hat vom BGH Recht bekommen. Foto: dpa

BERLIN taz | Der frühere Leichtathletik-Weltmeister Charles Friedek hat den jahrelangen Rechtsstreit mit dem Deutschen Olympischen Sportbund (DOSB) um seine verpasste Olympia-Teilnahme 2008 gewonnen. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat am Mittwochvormittag geurteilt, dass der DOSB mit der Nichtnominierung des heute 44-jährigen seine Pflicht „schuldhaft verletzt“ habe. Damit bestätigt der BGH die Entscheidung des Landgerichts Frankfurt aus dem Jahre 2011.

Mit der Revision (Aktenzeichen II ZR 23/14 – s. V. PM 82/15) war der Rechtsstreit in die dritte und letzte Instanz gegangen. Dass der BGH die Revision Friedeks überhaupt angenommen hatte, bezeichnete sein Anwalt Michael Lehner bereits im Juli als Teilerfolg und sieht mit der Entscheidung zugunsten seines Mandanten nun die Rechte der Athleten gestärkt.

„Natürlich wird das für ihn persönlich auch eine Genugtuung sein“, sagt Lehner der taz. Friedek selbst war für eine Stellungnahme nicht zu erreichen. Der DOSB wollte für seine Einschätzung zunächst die schriftliche Begründung des BGH abwarten, die in den kommenden Tagen erwartet wird.

Der Rechtsstreit zwischen dem ehemaligen Leichtathleten und dem DOSB entzündete sich an einer Entscheidung des Sportbundes aus dem Jahr 2008. Bei einem Wettkampf in Wesel gelangen dem damals 36-jährigen zwei Sprünge über 17,00 Meter und 17,04 Meter. Seiner Ansicht nach hatte er damit die Olympianorm erfüllt und hätte nach Peking fahren müssen. Der Deutsche Leichtathletik-Verband (DLV) verlangte jedoch, dass die Norm bei zwei verschiedenen Wettbewerben erreicht werden muss. In den Statuten war dies nur ungenau formuliert. Der DOSB nominierte ihn nicht für Peking – Friedek klagte.

Das Deutsche Sportschiedsgericht hatte damals zu seinen Gunsten entschieden, der DOSB verweigerte ihm dennoch die Nominierung. Im Anschluss zog Friedek vor Zivilgerichte und forderte 133.500 Euro für entgangene Sponsoren-, Preis-, und Startgelder. Inzwischen hat der DLV die Gesetzeslücke geschlossen, die zu dem Fall Friedek führte.

Nach dem Grundurteil des BGH geht das Verfahren in die erste Instanz zurück. Das Landgericht Frankfurt entscheidet nun über die Höhe des Schadenersatzes. Dazu soll es jedoch laut Anwalt Lehner gar nicht kommen. Er strebt eine außergerichtliche Entscheidung an und wolle nun den DOSB anschreiben. „Wir werden sehen, ob wir ins Gespräch kommen.“ Der moralische Sieger ist Charles Friedek bereits jetzt. (mit dpa)

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