BUND-Klagen zum Hambacher Wald: Umweltschützer abgewiesen

Ein Gericht hat Klagen abgewiesen, die den umkämpften Wald dauerhaft vor RWE schützen sollten. Gerodet werden kann er bis 2020 trotzdem nicht.

Auf einer Mape mit BUND-Logo liegt ein Fledermaus-Stofftier

Der BUND strebt an, den umkämpften Wald zu einem EU-Naturschutzgebiet erklären zu lassen Foto: dpa

KÖLN taz | Das Verwaltungsgericht Köln hat am Dienstag die Klagen des BUND zum Schutz des Hambacher Walds abgewiesen. Der Umweltverband strebt unter anderem an, den umkämpften Wald am Braunkohletagebau zu einem EU-Naturschutzgebiet (FFH) erklären zu lassen und die mögliche Enteignung seiner Wiese zu verhindern, die an RWE-Gelände grenzt. Einen Vergleichsvorschlag der verhandelnden Kammer des Verwaltungsgerichts hatte RWE während der Verhandlung abgelehnt.

RWE beabsichtigt bisher, den Hambacher Wald zu roden, um die darunterliegende Braunkohle abzubauen. Um den Wald vor Rodung zu bewahren, klagt der BUND gegen den Hauptbetriebsplan des Tagebaus für 2018 bis 2020. Die Klage eingereicht hatte die Umweltorganisation im April 2018. Seit dem 5. Oktober gilt aufgrund einer Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Münster ein vorläufiges Rodungsverbot. Die aufschiebende Wirkung galt im Zusammenhang mit der am heutigen Dienstag gefallenen Entscheidung. In der Verhandlung hatte das Gericht versucht, einen Vergleich zu erwirken.

Der Vorschlag: RWE sollte sich bereit erklären, bis Ende 2020 keine Rodungen zum Braunkohleabbau mehr im Hambacher Wald auszuführen. Im Gegenzug sollte der BUND seine Klagen zurückziehen. Der Vorsitzende Richter Holger Maurer argumentierte, da RWE bereits zugesagt habe, bis Ende September 2020 nicht zu roden, kämen so nur die drei Monate von Oktober bis Dezember 2020 hinzu. Um die Zeit nach 2020 ging es in dem Verfahren nicht. Der BUND hatte sich grundsätzlich zur Zustimmung bereit erklärt.

Dirk Jansen vom BUND sagte nach dem Urteil, der Umweltverband werde in Berufung gehen. Die Klima-Allianz Deutschland forderte NRW-Ministerpräsident Armin Laschet (CDU) auf, „das Heft in die Hand zu nehmen“ und den Hambacher Wald als EU-Naturschutzgebiet nachzumelden. Laut einer Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung wird die Braunkohle unter dem Wald und den angrenzenden Dörfern für den von der Kohlekommission entworfenen Ausstiegskompromiss nicht mehr benötigt. Daher dürfe der Braunkohletagebau nicht mehr als Grundlage für Enteignungen herangezogen werden. RWE äußerte sich bis Redaktionsschluss nicht.

Aktuell ändert das Urteil nichts an der Situation im Hambacher Forst. Nachdem RWE den Vergleich abgelehnt hatte, hatte der Vorsitzende Maurer ausgeführt, ein Urteil würde dem Unternehmen nichts nützen: Der anschließende Gang durch die Instanzen werde sich so lange hinziehen, dass es sowieso zu keinerlei Rodung bis Ende 2020 mehr kommen würde. Das erneute Verfahren zum Hambacher Wald vor dem VG Köln ist in eine Phase gefallen, in der die Politik sich energiepolitisch neu ausrichtet und den Kohleausstieg plant. Zuletzt hatte die von der Bundesregierung eingesetzte Kohlekommission den Erhalt des Hambacher Walds als wünschenswert bezeichnet.

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