Befangenheitsantrag im NSU-Prozess: Wohllebens Antrag „unbegründet“

Der mutmaßliche NSU-Unterstützer stellte einen Befangenheitsantrag gegen Richter Götzl. Das Oberlandesgericht lehnte den Antrag nun ab.

Ralf Wohlleben vor Gericht

Antrag gescheitert: Ralf Wohlleben beim NSU-Prozess. Foto: dpa

MÜNCHEN dpa | Im Münchner NSU-Prozess hat das Oberlandesgericht einen Befangenheitsantrag des mutmaßlichen Terrorunterstützers Ralf Wohlleben gegen den Vorsitzenden Richter Manfred Götzl abgelehnt.

Wohllebens Antrag sei „unbegründet“, urteilten drei andere Richter des Münchner Staatsschutzsenats, vor dem sich Wohlleben seit bald drei Jahren verantworten muss. Hauptangeklagte in dem Prozess ist die einzige Überlebende des NSU-Trios, Beate Zschäpe.

Die Bundesanwaltschaft wirft Wohlleben vor, er habe die „Ceska“-Pistole beschafft, mit der Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt aus fremdenfeindlichen Motiven neun Menschen erschossen haben sollen.

In ihrer Begründung schreiben die Richter, ihr Kollege Götzl habe in einem Wortgefecht mit einem der Verteidiger Wohllebens keineswegs dessen „rechtliches Gehör“ eingeschränkt. Diesen Vorwurf hatte Wohlleben erhoben. Der Ablehnungsbeschluss des Gerichts liegt der Deutschen Presse-Agentur vor.

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