Befruchtung ohne Einverständnis des Vaters: Ärzte müssen Unterhalt zahlen

Nach einer künstlichen Befruchtung müssen nun zwei Ärzte den Unterhalt für ein 2007 geborenes Zwillingspaar zahlen. Der biologische Vater der Kinder war gegen die Befruchtung.

Nicht mit Problemen gerechnet: Die Ärzte nahmen an, dass auch der Vater die Kinder wollte. Bild: dpa

DORTMUND dpa | Erst verhalfen sie zwei Kindern zum Leben, jetzt müssen sie tief in die Tasche greifen: Fünf Jahre nach einer künstlichen Befruchtung sind zwei Dortmunder Frauenärzte am Donnerstag verurteilt worden, den Unterhalt für die im November 2007 geborenen Zwillinge zu übernehmen.

Die Mediziner hatten eingefrorenes Sperma benutzt, das längst hätte vernichtet werden müssen. Außerdem hatten sie bei dem Eingriff auf die Anwesenheit des werdenden Vaters verzichtet. Laut Urteil des Dortmunder Landgerichts müssen sie für diese Fehler nun haften (AZ: 4 O 320/10).

Der Vater der Kinder zeigte sich nach der Urteilsverkündung erleichtert. Er hatte sich von seiner früheren Lebensgefährtin hintergangen geführt und von „Samenraub“ gesprochen. „Von meiner Seite war damals nie ein Kinderwunsch vorhanden“, sagte der 40-Jährige auf dem Gerichtsflur. Die Beziehung zu seiner früheren Partnerin sei zum Zeitpunkt der künstlichen Befruchtung praktisch schon beendet gewesen. Warum sie den Eingriff trotzdem habe durchführen lassen, könne er sich nicht erklären.

Der 40-jährige Verpackungsdesigner aus Hattingen hatte das Sperma 2004 einfrieren lassen. Der Lagerungsvertrag war auf zwölf Monate abgeschlossen. Richterin Gisela Kothe-Pawel sagte in der Urteilsbegründung: „Nach einem Jahr wäre das Sperma zu vernichten gewesen.“ Und: „Wir sind überzeugt, dass der Kläger nicht damit einverstanden war, dass das Sperma für eine künstliche Befruchtung benutzt wird.“

Bis zum 18. Lebensjahr zahlen

Die Dortmunder Ärzte hatten im Prozess erklärt, dass sie nie mit Problemen gerechnet hätten, weil normalerweise nur Menschen zu ihnen kämen, die schon lange einen großen Kinderwunsch hätten.

Die Unterhaltsverpflichtung beläuft sich laut Urteil auf das gesetzliche Mindestmaß. Die Zahlungsverpflichtung endet mit dem 18. Lebensjahr der Kinder. Weiterreichende Forderungen haben die Richter zurückgewiesen. Der Vater hat die Zwillinge – ein Junge und ein Mädchen – bislang nur einmal kurz gesehen.

Ob sich das in Zukunft noch einmal ändern werde, wisse er nicht. „Ich habe Angst davor, dass sie irgendwann fragen, wer ihr Papa ist“, sagte er nach der Entscheidung. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Ärzte können Revision zum Bundesgerichtshof einlegen.

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