Belästigungsvorwürfe beim WDR: Ist ein Aktenvermerk genug?

Nach Vorwürfen wegen sexueller Belästigung wird ein WDR-Korrespondent beurlaubt. Das bisherige Vorgehen des Senders stößt auf Kritik.

An einem Gebäude hängt ein WDR-Logo

Dunkle Wolken über dem WDR: Wie umgehen mit den Vorwürfen sexueller Belästigung? Foto: Future Image/C. Hardt

BERLIN taz | Seit vergangener Woche steht der Westdeutsche Rundfunk (WDR) in der Kritik. Ein Fernsehkorrespondent habe in den vergangenen 20 Jahren mehrfach junge Frauen sexuell belästigt, wie der Stern gemeinsam mit dem Recherchezentrum Correctiv vergangene Woche als erste berichteten. In der Debatte geht es nicht nur um sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz, sondern auch um die Frage, wie der WDR mit den Vorwürfen umgeht. Reicht ein Eintrag in der Personalakte als Sanktion?

Am Wochenende hat nun WDR-Intendant Tom Buhrow den Korrespondenten mit sofortiger Wirkung beurlaubt, wie die Bild-Zeitung am Sonntag aus Senderkreisen berichtete. Demnach hätten sich in den letzten Tagen weitere Betroffene beim Sender gemeldet. Der WDR bestätigte die Beurlaubung.

Der Artikel von Correctiv und Stern berichtet von insgesamt drei betroffenen Frauen. So soll besagter Korrespondent etwa eine ehemalige Praktikantin 2012 auf einer Dienstreise belästigt haben. Die damals 22-Jährige sagt, er habe sie auf sein Hotelzimmer eingeladen, ihr Champagner eingeschenkt und ihr einen Porno auf dem Laptop gezeigt. Im zweiten Fall geht es um eine feste Mitarbeiterin des WDR. Sie habe von dem Korrespondenten mehrere E-Mails erhalten, in denen er ihr sexuelle Avancen machte. Er habe unter anderem geschrieben: „Ich kriege (boah, ist das arrogant) immer, was ich will.“ Correctiv und Stern erwähnen außerdem eine dritte bekannte WDR-Journalistin, die ebenfalls Vorwürfe erhoben haben soll.

Der Bild-Zeitung zufolge waren erste Vorwürfe dem Sender bereits seit 1991 bekannt. Damals habe es womöglich auch einen Eintrag in die Personalakte gegeben, der jedoch auf Intervention des Korrespondenten einige Jahre später gelöscht worden sei.

Gremien müssen gestärkt werden

Seit 2015 gibt es bei dem Sender ein sogenanntes Interventionsteam bestehend unter anderem aus Vertreter*innen des Personalrats, Betriebsrat, dem Justiziariat – auch WDR-Chefredakteurin Sonja Mikich ist Mitglied dieses Gremiums. Dieses führte Anfang 2017 eine interne Untersuchung mehrerer Fälle durch. Am Ende folgte ein Eintrag in die Personalakte, jedoch keine Abmahnung. Im Interview mit Spiegel Online verteidigte Mikich das Vorgehen des WDR. Es habe durchaus spürbare Folgen für den Korrespondenten gegeben, er dürfe zum Beispiel kein Auslandsstudio leiten.

Senderintern stößt das Verhalten des WDR auf viel Kritik: Christiane Seitz, Vorsitzende des WDR-Personalrats, ist aus Protest aus dem WDR-Interventionsausschuss ausgetreten. Sie warf den Senderverantwortlichen Untätigkeit vor.

Auch der Deutsche Journalistenverband (DJV) sieht große Versäumnisse beim WDR: „Ein Vermerk in der Personalakte reicht in diesem Fall sicher nicht aus. Die ganze Geschichte ist höchst irritierend“, sagt Anna-Maria Wagner, Referentin für Chancengleicheit und Diversity des DJV.

„Die Causa WDR zeigt: Gremien wie Betriebs- und Personalräte und Gleichstellungsbeauftragte müssen offenbar weiter gestärkt werden, um die Interessen der Beschäftigen auch und gerade bei Fällen von sexueller Belästigung effizient vertreten zu können“, sagt Wagner vom DJV.

Berichtigung, 12.31 Uhr: Die Referentin des DJV, Anna-Maria Wagner, wurde in einer früheren Version dieses Artikels mit einem falschen Vornamen erwähnt. Wir haben den Fehler korrigiert.

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