Bleiberecht für Jugendliche: Bleiben ist okay, arbeiten nicht

Der Landkreis Hildesheim weigert sich, einer 18-jährigen Schülerin aus Syrien eine Arbeitserlaubnis auszustellen - trotz gelungener Integration.

Darf zwar vorerst in Deutschland bleiben, aber nicht arbeiten: die Kurdin Schahnas Naso. Bild: Lothar Veit

HAMBURG taz | Sie gehört zu jenen Jugendlichen, die laut dem niedersächsischen Innenminister Schünemann (CDU) nicht mehr abgeschoben werden sollen: Schahnas Naso, 18 Jahre, seit Jahren geduldet, gute Schulbildung, integriert.

Gerade macht sie ihren erweiterten Realschulabschluss und sucht einen Ausbildungsplatz. Das Problem: Der zuständige Landkreis Hildesheim stellt ihr keine Arbeitserlaubnis aus. Mit der Begründung, Nasos Identität sei nicht ausreichend geklärt.

Die Familie Naso ist im Raum Hildesheim keine unbekannte. Immer wieder gerät sie wegen umstrittenen Abschiebefällen in den Fokus von Medien und Politik. Zuletzt waren am 1. Februar diesen Jahres der Vater und der Bruder von Schahnas Naso nach Syrien abgeschoben worden - die Mutter durfte nach einem Zusammenbruch am Flughafen vorerst bleiben.

Die Abschiebung erfolgte unangekündigt, Schahnas Naso konnte sich von Vater und Bruder nicht verabschieden. "Mein größter Traum ist deshalb, sie so schnell wie möglich in Syrien besuchen zu können", sagt sie. Das geht aber nur, wenn ihr eigener Aufenthaltsstatus geklärt ist.

Sie ist die einzige der Familie, die aufgrund ihrer gut gelungenen Integration in Deutschland bleiben durfte. Da sie bereits länger als vier Jahre geduldet ist, steht ihr per Gesetz eine unbefristete Arbeitserlaubnis zu. Doch die Nasos sind, bis auf die Mutter, keine syrischen Staatsbürger, sondern als kurdische Yeziden registrierte Ausländer in Syrien.

Sie haben also keine Staatsbürgerschaft - und keine Papiere. Schahnas Naso besitzt zwar einen Registerauszug aus dem Ausländerregister mit ihrem Geburtsdatum, den aber der Landkreis nicht akzeptiert. Er fordert die Geburtsurkunde und einen neuen Auszug, beide müsste der Vater in der syrischen Botschaft erst beantragen. Für Nasos Anwalt Henning Sonnenberg ist die Forderung klare Schikane. "Mir ist diese Praxis völlig unbegreiflich", sagt er.

Dabei wird derzeit ein bundesweites Gesetz erarbeitet, das langjährig geduldeten und gut integrierten Jugendlichen zwischen 15 und 21 Jahren ein eigenständiges Aufenthaltsrecht ermöglichen soll. Damit würde sich die Frage nach einer Arbeitserlaubnis für Naso erübrigen.

Schünemann hatte bereits nach der Innenministerkonferenz im vergangenen November angekündigt, Jugendliche wie Naso nicht mehr abschieben zu wollen. An sich habe Schahnas Naso, so ihr Anwalt, beste Chancen, in Deutschland zu bleiben. Diese versuche der Landkreis jedoch zu torpedieren.

Der Landkreis Hildesheim wollte am Mittwoch keine Stellungnahme beziehen. Sprecher Hans Lönneker teilte schriftlich mit, die zuständige Sachbearbeiterin sei nicht mehr im Dienst.

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