Blockade-Vorwurf gegen Abgeordnete: Bayram und Lay drohen Ermittlungen

Canan Bayram (Grüne) und Caren Lay (Linke) sollen eine rechte Demo blockiert haben. Nun ermöglicht der Immunitätsausschuss Ermittlungen.

Demonstrantinnen klatschen in die Hände, tragen u.a. ein Plakat mit der Aufschrift "Feminimus gegen rechts"

Demonstration gegen den rechten „Frauenmarsch“ in Berlin Foto: imago/IPON

BERLIN taz | Der Immunitätsausschuss im Bundestag hat am Donnerstag den Weg für Ermittlungen der Berliner Staatsanwaltschaft gegen die Abgeordneten Canan Bayram (Grüne) und Caren Lay (Linke) freigemacht. Dies ist der erste Schritt eines Aufhebungsverfahren, noch haben Bayram und Lay ihre Immunität nicht verloren.

Den Abgeordneten wird vorgeworfen, sich am 17. Februar 2018 bei einem Protest gegen den rechten „Frauenmarsch“ auf dem Weg zum Kanzleramt in Berlin an einer Blockade von mehr als 1.000 Menschen beteiligt zu haben. Es gehe um die Prüfung wegen „des Verdachts der Störung von Versammlungen und Aufzügen“, heißt es in einem Schreiben der Staatsanwaltschaft, das die taz einsehen konnte.

„Durch gemeinsames enges Zusammenstehen“ hätten Bayram und Lay den „Frauenmarsch“ für Stunden aufgehalten, was schließlich zu dessen Abbruch geführt habe, heißt es in dem Schreiben weiter. Sollte die Staatsanwaltschaft ihre Ermittlungen mit dem Ergebnis der Anklageerhebung abschließen, berät erneut der Ausschuss und legt dem Plenum anschließend eine Beschlussempfehlung vor.

Vor der Entscheidung vom Donnerstag bezeichnete Canan Bayram die Vorwürfe als „befremdlich“. Auch nach der Entscheidung des Ausschusses verteidigt die Grünen-Abgeordnete aus Berlin-Friedrichshain ihren Protest. „Wenn AfDlerInnen mit ihrer rassistischen Hetze durch meinen Wahlkreis demonstrieren, müssen sie damit rechnen, dass sich die Bevölkerung ihnen entgegenstellt“.

Auch Caren Lay findet es auch nach der Entscheidung weiterhin richtig, den rechten „Frauenmarsch“ blockiert zu haben. „Einem Verfahren sehe ich mit Gelassenheit entgegen“. Es sei völlig „absurd“, sollte tatsächlich Anklage erhoben werden. „Antirassistisches Engagement darf nicht kriminalisiert werden“, sagt Lay.

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