Blockupy in Frankfurt : Bis zur letzten Instanz

Die Occupy-Aktionen bis Freitag wurden verboten. Undifferenzierte Aufenthaltsverbote wurden allerdings wieder zurückgenommen. Die Groß-Demo am Samstag findet statt.

Polizist/innen räumten am Mittwoch das Occupy-Camp vor der EZB in Frankfurt. Bild: dpa

FREIBURG taz | Die Occupy-Proteste, die über drei Tage das Geschäftsviertel einer Großstadt lahmlegen sollten, sind in Deutschland wohl ohne Beispiel. Die Stadt Frankfurt reagiert darauf mit der größtmöglichen Eskalation und verbot für vier Tage alle Proteste. Doch die Justiz reagierte differenziert: Flächendeckende Blockaden bleiben verboten, einzelne Demos wurden erlaubt, undifferenzierte Aufenthaltsverbote gekippt.

Das Verwaltungsgericht Frankfurt bestätigte bereits am Montag das großflächige Demonstrationsverbot für Donnerstag und Freitag. Die Richter ließen offen, ob die von den Kapitalismusgegnern geplante „Blockade“ und „Lahmlegung“ des Frankfurter Bankenviertels noch vom Demonstrationsrecht geschützt ist.

In jedem Fall sei ein Verbot gerechtfertigt, denn die Interessen der Anwohner, Geschäftsinhaber und Banken sowie ihrer Mitarbeiter hätten in der Abwägung Vorrang vor einer derartigen Aktionsform. Am Mittwoch hat dann der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Kassel dieses Verbot bestätigt.

Die Richter wiesen ergänzend auf den Schutz der eingesetzten Polizeibeamten hin. Am Mittwochabend lehnte schließlich auch das Bundesverfassungsgericht eine einstweilige Anordnung gegen das Verbot ab. Die ebenfalls verbotene Auftakt-kundgebung am Mittwoch war besonders umstritten. Das Verwaltungsgericht hatte sie zugelassen, weil hier die Sicherheit noch gewährleistet werden könne. Der VGH stellte auf Antrag der Stadt Frankfurt dagegen das Verbot wieder her.

Alle kleineren Aktionen verboten

Dagegen kann die Großdemonstration am Samstag stattfinden. Die Stadt hatte sie ebenfalls untersagt. Doch sowohl das Verwaltungsgericht als auch der VGH hielten dieses Verbot für übertrieben. Die Frankfurter Richter betonten allerdings, dass die Sicherheit am Samstag nur gewährleistet werden könne, wenn zuvor alle kleineren Aktionen verboten sind.

Das Komitee für Grundrechte und Demokratie hatte für Donnerstag 12 Uhr zu einer eigenen Demonstration an der Paulskirche aufgerufen. Dort sollte gegen die umfassenden Demonstrationsverbote protestiert werden. Auch diese Demonstration wurde von der Stadt verboten.

Das Komitee klagte dagegen, hatte beim Verwaltungsgericht aber keinen Erfolg: Die Grundrechte-Demo könnte zur Umgehung der anderen Demo-Verbote genutzt werden, glaubten die Richter. Das Occupy-Protestcamp vor der Europäischen Zentralbank war am Mittwoch geräumt worden.

Präventive Aufenthaltsverbote

Die Gerichte hatten dies gebilligt, damit dort eine Sicherheitszone errichtet werden kann. Rund 400 Personen, die im März nach Ausschreitungen bei einer linksradikalen Demo eingekesselt wurden, hatten von der Stadt präventive Aufenthaltsverbote für die Innenstadt erhalten. Diese sollten von Mittwoch bis Sonntag gelten.

Auf Anregung des Verwaltungsgerichts nahm die Stadt die Maßnahmen am Mittwoch zurück. Das Thema wird die Gerichte weiter beschäftigen: Die Berliner Demonstranten, die am Donnerstag in ihren Bussen vor Frankfurt abgefangen wurden, kündigten eine Klage gegen ihre Stadtverbote an.

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