Brandenburger Verfassungsschutz: Akten zur NSU-Terrorserie vernichtet

Der Verfassungsschutz in Potsdam hat wohl Akten mit Hinweisen des V-Manns „Piatto“ geschreddert. Die Begründung dafür trifft auf Kritik aus dem Bundestag.

Ein Stapel roter Aktenmappen, darauf ein Aktenordner und eine Tasse auf Untertasse

In Baden-Württemberg kriegen die NSU-Akten höchstens mal einen Teefleck, in Brandenburg verschwinden sie dagegen ganz Foto: dpa

POTSDAM dpa | Die Brandenburger Justiz hat nach Informationen der Bild-Zeitung und der B.Z. Akten in Zusammenhang mit der NSU-Terrorserie gelöscht. Darin seien Hinweise des V-Manns „Piatto“ zu finden gewesen. Ein Bundestag-Untersuchungsausschuss habe die Unterlagen mit Ende der Wahlperiode an Brandenburg zurückgeschickt. Dort seien die Akten wegen der gesetzlichen Löschfrist vernichtet worden.

Eine Sprecherin des Justizministeriums bestätigte, dass Akten der Staatsanwaltschaften vernichtet wurden. Es sei 2015 nicht absehbar gewesen, dass sich nach zwei Bundestags-Untersuchungsausschüssen jetzt noch einmal ein Ausschuss des Landtags damit befasse. Das Gremium in Potsdam könne aber Kopien aus Berlin anfordern. Mitglieder des rechtsextremen „Nationalsozialistischen Untergrunds“ (NSU) hatten den Ermittlungen zufolge in den Jahren 2000 bis 2007 zehn Menschen getötet.

Der Vorsitzende des zweiten NSU-Untersuchungsausschusses des Bundestages, Clemens Binninger (CDU), verurteilte das Vorgehen des märkischen Verfassungsschutzes: Die Löschung sei in keiner Weise nachvollziehbar, die Erklärung wenig überzeugend. „Brandenburgs Umgang mit dem brisanten Thema ist mehr als fahrlässig“, äußerte er sich gegenüber der Bild.

Schon Anfang September hatte ein Gutachten des Parlamentarischen Beratungsdienstes des Landtages in Potsdam große Defizite bei der parlamentarischen Kontrolle des Brandenburger Verfassungsschutzes festgestellt. Die Regelungen blieben „deutlich“ hinter dem zurück, was im Bund und in Ländern wie Thüringen in jüngster Zeit beschlossen worden sei, heißt es in dem Gutachten.

In Brandenburg fehlten „wichtige Elemente, wie sie etwa im Bund oder in einigen Ländern inzwischen geregelt worden sind“, kritisieren die AutorInnen des 160 Seiten starken Papiers. Vermisst werden zum Beispiel konkretere Regeln, in welchem Maße die Landesregierung Erkenntnisse mit dem Parlament teilen muss. Auch die Regeln zum V-Mann-Einsatz seien in anderen Teilen Deutschlands deutlich besser geregelt worden.

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