Brexit bald offiziell: Der Scheidungstermin steht

Die Regierung wird am 29. März offiziell den Austritt des Landes aus der EU verkünden. Dann werden ziemlich zähe Verhandlungen beginnen.

Porträt May

Keine EU-Freundin: die britische Premierministerin Theresa May Foto: ap

DUBLIN taz | Jetzt wird es bitterernst. Die britische Regierung wird am 29. März den Antrag auf Austritt aus der EU gemäß Artikel 50 stellen. Londons EU-Repräsentant Tim Barrow informierte EU-Ratspräsidenten Donald Tusk, dass er mit einem Brief aus London rechnen dürfe.

Der Artikel 50, der das Prozedere für den Austritt eines Mitgliedslandes bestimmt, wurde auf Wunsch der damaligen britischen Regierung 2009 in den Vertrag von Lissabon aufgenommen. Der Artikel legt fest, dass die Verhandlungen zwischen dem austrittswilligen Land und der EU binnen zwei Jahren abgeschlossen sein müssen.

Falls bis dahin kein neues Abkommen zustande gekommen ist, müssten die anderen 27 EU-Länder einstimmig eine Verlängerung der Frist bewilligen. Großbritannien könnte aber auch ohne Abkommen die EU verlassen. Das will die Regierung in London jedoch vermeiden, weil das Land dann keinen Zugang zum EU-Binnenmarkt hätte. Um den zu sichern, könnte Großbritannien dem Europäischen Wirtschaftsraum beitreten, dem auch Island, Norwegen und Liechtenstein angehören. Allerdings blieben dann die gleichen Rechte und Pflichten wie in der EU bestehen.

Ob sich die Brexit-Befürworter mit einer solchen Regelung zufrieden geben würden, ist zweifelhaft. Möglich wäre deshalb ein bilaterales Abkommen, bei dem umstrittene Punkte ausgeklammert werden könnten. Ein Mitbestimmungsrecht in EU-Fragen hätte Großbritannien aber auch dann nicht.

Schottisches Referendum am Horizont

Nach dem Referendum vorigen Juni, das knapp zugunsten des Brexit ausging, wollte Theresa May den Austritt im Alleingang einleiten, doch das höchste Gericht in London urteilte, dass sie die Zustimmung des Parlaments einholen müsse. Das Oberhaus schoss zwar zunächst quer, stimmte aber dann der Gesetzesvorlage ohne die zunächst verlangten Garantien eines Aufenthaltsrechts für EU-Bürger in Großbritannien zu. Vorige Woche unterzeichnete die Queen das Gesetz, so dass der Weg für den Brexit-Startschuss frei war.

May wird am Mittwoch nächster Woche nach der parlamentarischen Fragestunde im Unterhaus eine Erklärung abgeben. Tusk hat angekündigt, dass er binnen 48 Stunden auf den Austrittsantrag antworten werde. Die offiziellen Verhandlungen werden nach einem Sondergipfel der übrigen 27 Staaten im Mai beginnen. Die EU wird dabei vom Franzosen Michel Barnier vertreten, der seit vorigem Dezember der Chef-Unterhändler in Sachen Brexit ist.

Mammutaufgabe: 21.000 EU-Regeln und Gesetze

müssen erörtert werden

May will noch vor dem Austrittsantrag nach Schottland und Nordirland reisen, um die dortigen Politiker in die Verhandlungen miteinzubeziehen. Beide Länder hatten gegen den Brexit gestimmt. Die schottische Premierministerin Nicola Sturgeon will ein erneutes Referendum über Schottlands Unabhängigkeit anberaumen. May sagte jedoch, das komme vor Abschluss der Brexit-Verhandlungen nicht in Frage.

In Nordirland hat der bevorstehende Brexit die Befürchtung ausgelöst, dass die Grenze zur Republik Irland, dem wichtigsten Handelspartner, dicht gemacht werde. Zwar hat die britische Regierung angekündigt, dass das nicht geschehen soll, aber eine konkrete Auskunft gab es bisher nicht. Nachteilig für die Vertretung nordirischer Interessen ist, dass die ehemalige Krisenprovinz auf absehbare Zeit keine Regionalregierung hat, da die beiden führenden Parteien Sinn Féin und die Democratic Unionist Party tief zerstritten sind.

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