Bund-Länder-Gipfel: Die Lockerungen kommen

Schrittweise sollen die Einschränkungen gegen die Verbreitung von Corona zurückgenommen werden. Was mit der Maskenpflicht geschieht, ist unklar.

Teilweise erleuchtete Fenster bei bürotürmen in Frankfurt

Geht es bald zurück ins Büro? Foto: Frank Rumpenhorst/dpa

BERLIN taz | Bundeskanzler Olaf Scholz und die Regierungschef*in­nen der Länder haben sich am Mittwoch auf eine stufenweise Lockerung der Infektionsschutzmaßnahmen in den kommenden Wochen geeinigt. Dem Beschluss zufolge sollen die Länder die aktuellen Beschränkungen in drei Wellen zurückfahren – allerdings unter Vorbehalt sinkender Coronazahlen.

„Vor jedem Schritt bleibt in beide Richtungen zu prüfen, ob die geplanten Maßnahmen lageangemessen sind“, heißt es in dem Papier. Scholz zufolge sind die Öffnungsschritte möglich, weil der „Scheitelpunkt“ der Omikron-Welle wohl erreicht ist.

Im ersten Schritt entfällt die Obergrenze für Teil­neh­me­r*in­nen privater Treffen – es sei denn, es sind ungeimpfte Menschen dabei. In dem Fall dürfen sich Angehörige eines Haushalts weiterhin nur mit zwei weiteren Personen treffen. Auch Zugangskontrollen in Geschäften fallen weg.

Im zweiten Schritt könnten „unter Berücksichtigung der Situation in den Krankenhäusern“ ab dem 4. März die Regeln für Restaurants und Hotels gelockert werden. Dort soll wieder die 3G-Regel gelten, ungeimpfte Personen dürften mit tagesaktuellem Test also wieder die Gastronomie nutzen. In den dann wieder geöffneten Diskotheken und Clubs wären sie allerdings weiter außen vor. Gleiches würde für Großveranstaltungen gelten, wobei die Publikumsobergrenze auf bis zu 25.000 Menschen im Freien steigt.

Im dritten Schritt sollen ab dem 20. März schließlich alle „tief­greifenderen Schutzmaßnahmen“ entfallen, darunter die aktuell geltende Homeoffice-Pflicht. Der Hintergrund des Termins: Am 19. März läuft die Frist ab, bis zu der das Infektionsschutzgesetz den Ländern eine Vielzahl von Maßnahmen erlaubt.

Bundestag muss entscheiden

Der Bundestag wird die Frist nicht generell verlängern, unter anderem, weil die FDP tiefgreifende Grundrechtseingriffe nicht mehr länger mittragen möchte. Um den Ländern zumindest niedrigschwellige Maßnahmen wie die Maskenpflicht in bestimmten Bereichen weiter zu gestatten, braucht es aber ebenfalls einen neuen Bundestagsbeschluss. Gespräche über die genaue Ausgestaltung dauern noch an.

Die Öffnungsvorhaben stehen weitestgehend im Einklang mit den jüngsten Empfehlungen des Ex­per­t*in­­nen­­rats der Bundesregierung. In einer Stellungnahme vom Montag war das Gremium zu dem Schluss gekommen, dass „trotz einiger Un­sicherheiten“ unter bestimmten Rahmenbedingungen „eine besonnene Rücknahme einzelner Infektionsschutzmaßnahmen in den kommenden Wochen möglich“ sei.

So solle die Bevölkerung weiterhin zu einem „umsichtigen und eigenverantwortlichen Handeln“ aufgefordert werden. Zudem sollten die Maßnahmen erst zurückgefahren werden, wenn „ein stabiler Abfall der Hospitalisierung und Intensivneuaufnahmen und -belegung zu verzeichnen ist“. Durch zu frühes Öffnen könne die Krankheitslast wieder ansteigen.

Der Sieben-Tage-Mittelwert der registrierten Neuinfektionen war am Mittwoch zum sechsten Mal in Folge gefallen auf nun 182.662 – ein noch immer hohes Niveau, allerdings um 4,2 Prozent weniger als noch vor einer Woche. Die Zahl der Infizierten in Krankenhäusern und speziell in Intensivstationen ist stabil.

Europaweit lockern angesichts sinkender Infektionszahlen immer mehr Länder ihre Beschränkungen. Österreich hebt seine Maßnahmen ab dem 5. März weitgehend auf, wie die Regierung am Mittwoch mitteilte. Dann können Menschen wieder ohne Impf- oder Testnachweis Hotels und Gaststätten besuchen. Auch die ­nächtliche Sperrstunde wird aufgehoben. (mit afp)

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