Bundesrat zu „sicheren Herkunftsländer“: Gesetz scheitert

Maghreb-Staaten sollten als sicher genug für Abschiebungen gelten. Erwartungsgemäß lehnte die Länderkammer den Gesetzentwurf ab.

Menschen in einem Sitzungssaal

Blick in den Bundesrat Foto: dpa

BERLIN epd | Der Bundesrat hat sich am Freitag gegen die Einstufung der Maghreb-Staaten als sichere Herkunftsländer ausgesprochen. Mit der Mehrheit der von Grünen mitregierten Bundesländer ließ die Länderkammer das Gesetz scheitern. Der Bundestag hatte die Regelung im Mai 2016 verabschiedet. Sie hatte zum Ziel, Asylanträge von Menschen aus Marokko, Tunesien und Algerien beschleunigt behandeln und leichter ablehnen zu können. Die Schutzquote für diese Länder ist sehr gering. Nur mit Zustimmung des Bundesrats hätte das Gesetz inkraft treten können.

Bundesregierung und Bundestag haben nun die Möglichkeit, den Vermittlungsausschuss anzurufen, um nochmals über das Gesetz zu verhandeln. Weil die Grünen das Konzept der sicheren Herkunftsstaaten grundsätzlich ablehnen, gilt dies aber als schwierig.

Nach der monatelangen Diskussion um die Erweiterung der Liste sicherer Herkunftsstaaten hatte Bayern das Thema auf die Tagesordnung des Bundesrats setzen lassen, um eine Entscheidung herbeizuführen. Nur das schwarz-grün regierte Baden-Württemberg signalisierte zuvor Zustimmung. Für ein Passieren des Gesetzes hätten aber mindestens vier von Grünen mitregierte Länder dafür votieren müssen.

Sind Länder als sichere Herkunftsstaaten eingestuft, können Asylanträge im beschleunigten Verfahren bearbeitet und in der Regel als „offensichtlich unbegründet“ abgelehnt werden. Im Zuge der Fluchtbewegung wurde die Liste sicherer Herkunftsländer bereits um die Balkanstaaten erweitert. Auch die Maghreb-Staaten als sicher einzustufen, war von Beginn an stark umstritten. Menschenrechtler beklagen Folter, Verfolgung Homosexueller und ungenügenden Schutz von Mädchen und Frauen vor sexueller Gewalt in diesen Ländern.

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