Bundestag beschließt Patientenrechte: Akteneinsicht ohne Härtefallfond

Die Koalitionsfraktionen beschließen ein neues Patientenrecht, das wenig neues regelt. Verbraucherverbände sehen das Gesetz kritisch.

Sollen mehr Rechte bekommen: Patienten in Deutschland. Bild: dapd

BERLIN dapd | Patienten erhalten mehr Rechte. Der Bundestag beschloss am Donnerstagabend mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen das Patientenrechtegesetz. SPD und Linke stimmten dagegen, die Grünen enthielten sich.

Zuvor hatte der Patientenbeauftragte der Bundesregierung, Wolfgang Zöller (CSU), noch einmal für das Vorhaben geworben. „Wir legen einen Grundstein für eine neue Kultur in den Praxen und den Gesundheitsversorgungshäusern, für eine Kultur der Partnerschaft, der Transparenz und der Rechtssicherheit“, betonte er.

Das von der Bundesregierung vorgelegte und im Gesundheitsausschuss leicht veränderte Patientenrechtegesetz sieht unter anderem vor, die bislang im Standes-, im Zivil-, im Straf- und im Sicherheitsrecht verstreuten Regelungen zu bündeln und für die Bürger übersichtlicher zu machen.

Akteneinsicht für Patienten

In einem Behandlungsvertrag sollen die Vertragsbeziehungen zwischen Patienten und Ärzten definiert werden. Gestärkt werden soll die Information der Patienten über Untersuchungen, Diagnosen und Therapien. Dabei soll auch eine besondere Informationspflicht für die sogenannten Individuellen Gesundheitsleistungen (IGeL) gelten, da die Krankenkassen oftmals diese Kosten nicht übernehmen.

Patienten erhalten bei Streitigkeiten zudem das Recht, Einsicht in ihre vollständige Patientenakte zu nehmen. Bei Verdacht auf einen Behandlungsfehler haben Patienten außerdem Anspruch auf die Erstellung eines Gutachtens.

Gesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) unterstrich, das neue Gesetz stärke die Position der Patienten. So sollten die Bewilligungsverfahren durch die Krankenkassen schneller erfolgen. Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) verwies darauf, dass das Gesetz für mehr Transparenz sorge. „Erstmals werden Informations- und Aufklärungspflichten gesetzlich verankert. Jeder kann jetzt ins Gesetz schauen und weiß sofort, welche Rechte und Pflichten ihn treffen.“ Die Stärkung der Rechtsposition von Patienten sei nicht länger ein bloßes Versprechen, sondern werde endlich Realität.

Enttäuschung über fehlenden Härtefallfonds

Einen neuen Härtefallfonds für Opfer von Behandlungsfehlern wird es im neuen Patientenrechtegesetz allerdings nicht geben. Im Interview mit der Nachrichtenagentur dapd sagte Zöller, es wäre aber denkbar, „eine Stiftung zu schaffe, die in Härtefällen aktiv wird – etwa nach dem Vorbild der Opferschutzorganisation Weißer Ring“. Mit einem Härtefallfonds „könnten sehr viele Gerichtsprozesse erspart werden“.

Allerdings machte Bahr in der Zeitung Die Welt deutlich, dass er einen Härtefallfonds ablehnt. Die Forderung gebe es schon lange, er habe aber „noch kein Konzept dafür gesehen“. Es bringe auch nichts, wenn der Patient zwei Verfahren anstrengen müsse, „einmal die Klage auf dem Rechtsweg, und dann den Antrag auf Entschädigung beim Fonds“.

Verbraucherschützer äußerten sich skeptisch über das Gesetz. Der Gesundheitsexperte bei der Verbraucherzentrale Hamburg, Christoph Kranich, sagte dem Deutschlandfunk, in dem Gesetz stehe „nicht mehr drin“ als bisher auch schon geregelt gewesen sei. Er vermisse unter anderem den Härtefallfonds.

Der Vorsitzende der Deutschen Hospizstiftung, Eugen Brysch, kritisierte im Sender NDR Info, notwendig wäre eine generelle Beweislastumkehr gewesen. Bislang beschränke sich diese auf klare Fälle „also wenn ich anstatt des linken Beins das rechte Bein amputiert habe“. Dass es keinen Härtefallfonds gebe, sei „eine Riesenenttäuschung“.

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