Burundi und der Strafgerichtshof: Eine Regierung scheut das Licht

Ermittlungen wegen politischer Gewalt soll es nicht geben. Deshalb verweigert Burundi die Kooperation mit dem Internationalen Strafgerichtshof.

Ein Demonstrant gestikuliert mit zwei Stöcken an einer Kette

So fühlen sich Regierungsgegner in Burundi: Bujumbara, Juni 2015 Foto: dpa

BERLIN taz | Burundis Beschluss, als erster Staat der Welt den Beitritt zum Rom-Statut des Internationalen Strafgerichtshofs (ICC) wieder rückgängig zu machen, ist auf breite Kritik bei Menschenrechtsorganisationen gestoßen. Am Mittwoch hatte das von der regierenden Ex-Guerillabewegung CNDD/FDD (Nationalkomitee/Kräfte zur Verteidigung der Demokratie) dominierte Parlament mit großer Mehrheit beschlossen, die seit 1. Dezember 2004 gültige burundische Ratifizierung des Rom-Statuts zu annullieren.

„Burundis Rückzug aus dem ICC erhält die Souveränität des Landes“, sagte Justizministerin Aimée Kanyana in der Parlamentsdebatte zur Begründung. Der ICC sei ein Instrument der Weltmächte, um arme Länder einzuschüchtern. Vizepräsident Edouard Nduwimana sagte, wer gegen den Austritt stimme, begehe Verfassungsbruch.

Mit dem Rückzug will die Regierung von Präsident Pierre Nkurunziza internationale Ermittlungen wegen der politischen Gewalt in Burundi verhindern. Burundi steckt in einer tiefen Krise, seit Präsident Nkurunziza – ein ehemaliger Hutu-Rebellenführer, der seit 2005 regiert – vor zwei Jahren beschloss, bei den Wahlen 2015 entgegen der Verfassung eine dritte fünfjährige Amtszeit anzustreben.

Ein Putschversuch von Teilen des Militärs wurde im Mai 2015 niedergeschlagen; seitdem hat Nkurunziza die meisten seiner Gegner in den Untergrund oder ins Exil getrieben und seine Wiederwahl durchgezogen. Fast 300.000 Menschen sind aus Burundi in die Nachbarländer geflohen. Immer noch gibt es fast täglich Berichte über ungeklärte Todesfälle mutmaßlicher „Terroristen“.

564 Todesopfer politischer Gewalt seit April 2015

Die ICC-Anklagebehörde in Den Haag kündigte am 25. April Vorermittlungen an, um zu prüfen, ob in Burundi Verbrechen verübt worden seien, die die Aufnahme eines Ermittlungsverfahrens rechtfertigten. „Tötungen, Inhaftierung, Folter, Vergewaltigung und andere Formen sexueller Gewalt sowie Fälle von Verschwindenlassen“ zählte Chefanklägerin Fatou Bensouda damals auf. Dies sorgt seitdem für Verärgerung – unter anderem behindert Burundi die Stationierung einer vom UN-Sicherheitsrat beschlossenen UN-Polizeitruppe.

Am 20. September sprach eine Expertenkommission des UN-Menschenrechtsrats von 564 Todesopfern politischer Gewalt in Burundi seit April 2015 und erklärte, es würden straflos und systematisch schwere Menschenrechtsverletzungen begangen, vor allem von Regierungsseite. Der Menschenrechtsrat beschloss eine Woche später die Einrichtung einer Untersuchungskommission für Burundi – ein Schritt, der sonst für Länder wie Nordkorea oder Eritrea reserviert ist. Der Beschluss wurde auf Vorschlag der EU mehrheitlich angenommen; Russland stimmte dagegen.

Die UNO spricht von straflosen, systematischen Menschenrechtsverletzungen

Die Kommission soll ein Jahr lang Ausmaß und Verantwortlichkeiten der politischen Gewalt in Burundi untersuchen. In UN-Kreisen ist von zwölf mutmaßlichen Hauptverantwortlichen die Rede, darunter Burundis mächtiger Sicherheitsminister Alain-Guillaume Bunyoni.

Seitdem vollzieht Burundis Regierung den Bruch mit der UNO, zu der in ihrer Wahrnehmung auch der ICC gehört. Immer wieder gibt es staatlich organisierte Anti-UN-Demonstrationen in Bujumbura. Am Montag verwies die Regierung drei UN-Mitarbeiter des Landes.

Menschenrechtsgruppen zufolge bleibt die Zuständigkeit des ICC für Burundi auch nach dem Austritt des Landes erhalten – zumindest was Verbrechen in der Zeit der Zugehörigkeit zum Rom-Statut angeht.

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