CSU und FDP verteidigen Meldegesetz : Streit um das „Schutzniveau“

Stimmen aus CSU und FDP verteidigen das Meldegesetz als Verbesserung der gegenwärtigen Datenschutzregelung. Die Änderungen waren angeblich schon länger bekannt.

Sicherheitsrisiko Bürgeramt? Bild: dapd

BERLIN afp/dapd | Bundestagsabgeordnete von Union und FDP haben den Entwurf für ein neues Meldegesetz verteidigt. Der CSU-Innenpolitiker Hans-Peter Uhl sagte der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung, das vom Bundestag verabschiedete Gesetz stelle eine „deutliche Verbesserung der gegenwärtigen Datenschutzregelung im Meldegesetz dar“.

Uhl verteidigt auch die umstrittene Widerspruchslösung, da diese den Meldeämtern einen „immensen Arbeitsaufwand“ erspare. Der Bürger könne sich durch ein allgemeines Widerspruchsrecht, an das er jährlich erinnert werden solle, besser als bisher gegen Werbung wehren.

Ähnlich äußerte sich die stellvertretende Vorsitzende der FDP-Bundestagsfraktion, Gisela Piltz. Das geforderte Datenschutzniveau im vom Bundestag beschlossenen Gesetz sei besser als das bislang bestehende, sagte sie der FAS. „Weitere Verbesserungen werden aber jedenfalls nicht an der FDP scheitern.“ Von den Reaktionen auf den Gesetzentwurf sei sie überrascht gewesen, sagte Piltz. „Die Widerspruchslösung, über die sich jetzt manche Landespolitiker aufregen, geht doch über das Schutzniveau in deren eigenen Landesgesetzen hinaus.“

Die heftig kritisierte Änderung beim Bundesmeldegesetz war in der Koalition angeblich schon mehr als zwei Monate vor der Verabschiedung Ende Juni bekannt. Wie Der Spiegel in seiner neuen Ausgabe schreibt, legte das Innenministerium Anfang April auf Wunsch der Regierungsfraktionen Formulierungshilfen für das Gesetz vor. Darin sei erstmals die Widerspruchslösung festgeschrieben, nach der Meldeämter personenbezogene Daten grundsätzlich herausgeben dürfen. Im ursprünglichen Entwurf war eine Einwilligung der Bürger noch nötig gewesen. Derweil sorgt die Debatte über das Gesetz für Zoff innerhalb der CSU.

Auch sei in den Formulierungshilfen aus dem Innenministerium der neue Paragraf 44 Absatz 4 enthalten gewesen, der es Adresshändlern erlaubt, vorhandene Daten mit den Meldeämtern abzugleichen, selbst wenn die Betroffenen widersprochen haben, schreibt der Spiegel. Erstmals sei die Änderung bei der ersten Lesung des Regierungsentwurfs im Bundestag am 26. April öffentlich geworden. Der CDU-Abgeordnete Helmut Brandt habe in seiner unbeachteten Rede den Absatz 4 erwähnt, obwohl dieser noch gar nicht im Gesetzestext gestanden habe, sondern nur Teil der unter der Hand vereinbarten Änderungen gewesen sei.

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