„Darknet“-Ausstellung in der Schweiz: Dieses Kunstwerk ist beschlagnahmt

Es war eine besondere Ausstellung: Ein Roboter orderte Dinge aus dem Darknet, auch Drogen. Jetzt nahm die Staatsanwaltschaft das Kunstwerk mit.

Wollen ihre Kunst zurück: Domagoj Smoljo und Carmen Weisskopf. Bild: dpa

BERLIN taz | Kommt der Staatsanwalt zum Künstler. Sagt der Künstler: „Guten Tag, was kann ich für Sie tun?“ Sagt der Staatsanwalt: „Guten Tag, Ihr Kunstwerk ist beschlagnahmt.“

Sie ahnen es schon: Das ist natürlich kein Witz, sondern das, was im hübschen Örtchen Sankt Gallen in der Schweiz nun passierte. Dort, in den weiten, weißen Räumen der Kunsthalle hatte das Zürcher Künstlerduo Bitnik, Carmen Weisskopf und Domagoj Smoljo, eine Ausstellung zum Darknet kuratiert – und auch ein eigenes Kunstprojekt beigesteuert.

Ihr Projekt: Ein Bot, also ein von ihnen geschriebenes Computerprogramm, orderte nach dem Zufallsprinzip Dinge aus dem Darknet – das ist jener Bereich im Internet, der von Suchmaschinen nicht auffindbar ist und gern als Umschlagplatz für alles Mögliche, darunter auch Illegales, genutzt wird. Im Wochenrhythmus orderte ihr Einkaufsroboter also vollautomatisch verschiedene Dinge – und bestellte sie ohne Umwege in die Kunstausstellung.

Dort erhielten sie nach und nach Platz in grauen Ausstellungsvitrinen. Mit dabei: eine Ladung Chesterfield-Zigaretten, eine gefälschte Louis-Vuitton-Tasche und eine Visa Card Platin. Außerdem: 10 Ecstasy-Pillen, grellgelb mit Twitter-Logo. Warenwert: 50 US-Dollar. Das war zu viel für die Staatsanwaltschaft Sankt Gallen.

„Wer ist verantwortlich, wenn ein Roboter autonom handelt?“

Sie beschlagnahmte das Kunstprojekt – und liefert damit nun den Grundstoff für eine interessante Debatte. Es geht um die Kunstfreiheit und, wie es das Künstlerduo betont, um die Frage: „Wer ist verantwortlich, wenn ein Roboter autonom handelt?“ Bitnik fordert nun alle beschlagnahmten Gegenstände zurück – und hier wird es interessant.

Denn derzeit ermittelt die Staatsanwaltschaft noch gegen unbekannt. Der Sprecher der Staatsanwaltschaft Sankt Gallen sagte der taz: „Ziel des Verfahrens ist nicht in erster Linie, jemandem einer Strafe zuzuführen, sondern vor allem die Drogen aus dem Verkehr zu ziehen.“ Es dürfe nicht sein, dass die illegalen Substanzen künftig Dritte gefährden, wenn diese in den Verkehr kämen.

Bitnik dagegen hält die Drogen gar nicht mehr für Drogen – sondern für einen Kunstgegenstand, der dem gleichen Schutz unterliegen müsse wie Bilder, Büsten oder andere Kunstobjekte. „Es ist so etwas wie ein Original – wie ein Bild“, sagte Domagoj Smoljo der taz. „Man kann darf das jetzt nicht einfach vernichten.“

Die Künstlergruppe beharrt darauf, die derzeit noch versiegelten Drogen zurückzuerhalten, um sie auch in Folgeausstellungen präsentieren zu können. Damit allerdings tritt Fall Zwei in Kraft: Wer den Besitz für sich reklamiert, dürfte auch der Besitzer sein. Und der Besitz von Drogen ist auch in der Schweiz verboten.

Staatsanwaltschaft als Teil der Ausstellung

Der Streit dreht sich übrigens nur um die Pillen, weil bei diesen eine Fremdgefährdung nicht ausgeschlossen werden könne. Im Hinblick auf die anderen Gegenstände scheint die Staatsanwaltschaft keine Ambitionen zu haben – sie wurden nur mitbeschlagnahmt, weil die Ausstellung ohnehin schon komplett verpackt war, zum Abtransport.

Ein schönes Ende ist dies aber allemal für eine Ausstellung, die darauf ausgelegt war, eine öffentliche Debatte über das Darknet als anarchistischen Raum zu eröffnen. Bereits vor der Ausstellung hatten die Kunsthalle und die Mediengruppe Bitnik darüber spekuliert, was wohl passieren würde, wenn ihr Roboter Drogen bestellt. Dieser Teil der Performance ist also gelungen. Smoljo sagt: „Die Staatsanwaltschaft wird so zum Teil dieser Ausstellung. Wir sind sehr offen dafür, die wichtigen Fragen, was das Darknet bietet und was die Kunstfreiheit darf, auch juristisch klären zu lassen.“

Ein entscheidendes Detail ist allerdings noch ungeklärt: Ob es sich bei den Pillen überhaupt um Drogen handelt. Um dies herauszufinden, müsste man sie zunächst untersuchen – oder mal dran lecken. Beides aber, so viel muss bedacht sein, könnte natürlich auch ein Eingriff in die Kunstfreiheit sein.

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