De Maizière zu Bootsflüchtlingen: Minister will Gerettete zurückschicken

Ihren Asylantrag sollen Bootsflüchtlinge künftig von Nordafrika aus stellen – zumindest, wenn es nach Innenminister Thomas de Maizière geht.

Libysche Rettungskräfte bergen Leichen die bei Janzour angespült werden

Immer mehr Menschen ertrinken bei der Flucht übers Mittelmeer Foto: dpa

BERLIN epd | Das Bundesinnenministerium will im Mittelmeer gerettete Flüchtlinge offenbar direkt nach Afrika zurückschicken. Wie die Welt am Sonntag unter Berufung auf das Ministerium von Thomas de Maizière (CDU) berichtete, sollen Menschen so von der lebensgefährlichen Überfahrt abgehalten werden. „Die fehlende Aussicht auf das Erreichen der europäischen Küste könnte ein Grund sein, warum die Migranten davon absehen, unter Einsatz ihres Lebens und hoher eigener finanzieller Mittel, die gefährliche Reise anzutreten“, zitierte die Zeitung eine Sprecherin.

Flüchtlinge, die von Libyen in See stechen, sollten dem Vorschlag zufolge nicht nach Libyen, sondern in ein anderes nordafrikanisches Land gebracht werden. Dort könnten sie ihren Asylantrag für Europa stellen. Sei dieser erfolgreich, würden sie sicher übers Meer gebracht.

Aus der Opposition kam scharfe Kritik. „Das Innenministerium behandelt Geflüchtete wie eine ansteckende Krankheit, die man sich vom Hals halten will“, sagte Grünen-Fraktionschefin Katrin Göring-Eckardt der Zeitung. „Wer Menschen auf der Flucht schon das Recht auf ein faires Verfahren verwehrt, handelt sowohl flüchtlingspolitisch als auch rechtlich mehr als fragwürdig.“

Der Vorsitzender der Linkspartei, Bernd Riexinger, erklärte: „Das wäre ein humanitärer Skandal und ein weiterer Schritt zur Abschaffung des Asylrechts.“ Er sprach sich für legale Fluchtwege in die EU aus. „Die Asylprüfung muss in Deutschland erfolgen, denn das Recht auf Asyl bedeutet auch, den Zugang zu rechtsstaatlichen Mitteln, das heißt zu Anwälten, Beratungsstellen und so weiter zu haben.“ Nach Angaben des Bundesinnenministeriums gibt es dem Zeitungsbericht zufolge noch keine konkreten Pläne oder Gespräche auf EU-Ebene.

„Die Asylprüfung muss in Deutschland erfolgen, denn das Recht auf Asyl bedeutet auch, den Zugang zu rechtsstaatlichen Mitteln, das heißt zu Anwälten, Beratungsstellen und so weiter zu haben.“

In der Debatte über eine Obergrenze für Flüchtlinge hat unterdessen der frühere Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Hans-Jürgen Papier, keine rechtlichen Bedenken. Eine Limitierung der Flüchtlingszahlen durch eine Obergrenze oder Kontingente sei rechtlich möglich, sagte Papier der Welt am Sonntag. Zugleich sei sie politisch notwendig, erklärte er.

„Die Handhabung des Asylrechts muss sich strikt auf das konzentrieren, was es leisten kann: nämlich aktuell politisch Verfolgten Schutz zu gewähren, also in der Regel durch ein vorübergehendes Aufenthaltsrecht“, sagte Papier der Zeitung. Darüber hinaus habe jeder Staat die Möglichkeit, weitere Menschen aus humanitären Gründen aufzunehmen. Deren Zahl könne mit Kontingenten oder Obergrenzen beschränkt werden.

Papier, selbst CSU-Mitglied, stellt sich damit hinter eine Forderung des neuen CSU-Grundsatzprogramms, in dem eine Obergrenze für die Aufnahme von Flüchtlingen gefordert wird. Er gehe davon aus, dass der CSU-Vorsitzende Horst Seehofer wisse, „dass das Asylrecht im eigentlichen Sinne keine Obergrenzen kennt“, erklärte der Verfassungsrechtler. Aber er erkenne offenbar richtig, dass es vielfach gar nicht um dieses Recht gehe und dass die darüber hinaus gehende Aufnahme durchaus begrenzbar sei.

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