Debatte um heimliche Stallvideos: Behördenversagen gefilmt

Die FDP Niedersachsen will Vereinen die Gemeinnützigkeit entziehen, wenn sie heimlich in Ställen filmen. Veterinäre nutzen das Material gern.

In der Realität oft mit großem Tierleid verbunden: Schlachtung Foto: dpa

HANNOVER taz | Es ist ganz still im Saal, als Friedrich Mülln vom Tierrechtsverein Soko Tierschutz ein Video abspielt. Es ist eine Zusammenstellung von Szenen, die Tierschützer heimlich in Ställen und Schlachthöfen aufgenommen haben. Auch die Bilder, auf denen Schlachthofmitarbeiter in Bad Iburg schwache Kühe an Ketten aus einem Transporter ziehen, sind dabei. „Bei jedem dieser Fälle kam raus, dass es eine lange Vorgeschichte gab“, sagt Mülln, auf dessen Pulli „Tierquäler können sich nicht verstecken“ steht.

Es meldeten sich Informanten aus der Branche, um auf Missstände aufmerksam zu machen. Oft hätten die Whistleblower vorher auch schon die Behörden informiert, doch es sei nichts geschehen, sagt Mülln. Es gebe ein „unfassbares Behörden- und Kontrollversagen“.

Der Tierrechtler berichtet da­rüber im niedersächsischen Agrarausschuss. Die FDP hat beantragt, Vereinen die Gemeinnützigkeit zu entziehen, wenn sie gegen geltende Strafgesetze verstoßen oder dazu aufrufen. Gemeint sind damit heimliche Aufnahmen in landwirtschaftlichen Betrieben. Unterstützt wird die FDP darin von der CDU und dem Landvolk.

Für Veterinäre können die Videoaufnahmen auch hilfreich sein. Christine Bothmann vom Bundesverband der beamteten Tierärzte vergleicht das mit dem Ankauf von Steuer-CDs: „Ich finde dieses Filmmaterial ganz wichtig.“ Es sei ein „riesiger Denkanstoß“. Tierärzte bekämen ohne hinreichenden Verdacht keinen Durchsuchungsbeschluss oder dürften keine Kameras aufhängen. „Uns sind sehr enge Grenzen gesetzt.“ Darüber müsse man nachdenken, sagt Bothmann.

Dennoch mahnt sie, dass auch die Grundrechte von Tierquälern geachtet werden müssten. Zu den Vorfällen, bei denen Veterinäre weggeschaut haben, sagt sie: „Keine Berufsgruppe ist frei von Fehlern.“

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