Der Berliner Wochenkommentar I: Aufreger macht Schule

Ein rechter Lehrer wird in Berlin vom Dienst suspendiert. Ein Einzelfall im Lehrerzimmer?

Was dürfen Lehrer – und was nicht? Foto: dpa

Es war der Aufreger der Woche: Ein Weddinger Grundschullehrer betreibt in seiner Freizeit einen YouTube-Kanal namens „Der Volkslehrer“. Rund 6.500 Menschen hören und sehen Nikolai N. dort regelmäßig zu, wie er antiamerikanische Verschwörungstheorien über den Terroranschlag am 11. September 2001 verbreitet oder eine Gedenkminute auf dem Evangelischen Kirchentag für die im Mittelmeer ertrunkenen Flüchtlinge mit Zwischenrufen stört. Der Mann soll auf Demos den Holocaust geleugnet haben und mit der teils rechtsextremen Reichsbürgerszene sympathisieren. Die Senatsbildungsverwaltung erstattete zu Wochenbeginn Anzeige, N. ist inzwischen vom Dienst freigestellt.

Darf der das?, fragten sich alle. Und: Warum hat keiner früher etwas unternommen, wo die Videos doch schon seit Monaten online sind und N. der Schulaufsicht auch bereits als problematischer Fall bekannt war?

Die erste Frage ist schnell beantwortet: Wer den Holocaust leugnet, begeht eine Straftat. Kann ein Gericht N. dies nachweisen, wäre das ein Kündigungsgrund.

Die zweite Frage ist berechtigt, die Antwort vermutlich schlicht: Weil der öffentliche Druck fehlte und das Thema unbequem ist. Doch wenn Schule ein Spiegel der Gesellschaft ist, muss man annehmen, dass N. nicht die einzige Lehrkraft ist, die rechtem Gedankengut anhängt.

Die spannendste Frage über den Fall N. hinaus bleibt also: Wie damit umgehen, wenn eine Lehrkraft sich nicht an das für Landesbedienstete obligatorische Mäßigungsgebot – Bekenntnis zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung – hält, das für Beamte und Angestellte gilt? Wie geht man mit Rechtspopulismus im Lehrerzimmer um, der angesichts des Erfolgs der AfD auch dort eine Rolle spielen muss? Eine Frage, auf die eine gesamtgesellschaftliche Antwort nötig ist.

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