Der Fall Jalloh: Trotz Urteil ungeklärt

Der Prozess ist zu Ende, die Ungereimtheiten bleiben im Fall Oury Jalloh. Über den Brandverlauf, den Polizeizeugen, das Feuerzeug und mehr.

Die Durchsuchung dieser Zelle wurde von Polizisten gefilmt, doch wichtige Sequenzen fehlen auf den Bändern. Bild: dapd

Das Feuerzeug: Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass Jalloh seine Matratze in der Zelle mit einem Feuerzeug angezündet haben soll. Die Reste des fraglichen Feuerzeugs wurden aber nicht bei den ersten zwei Durchsuchungen der Zelle, sondern erst drei Tage später in der Aservatenlisten vermerkt.

Das Video: Die Durchsuchung der Zelle wurde von Polizisten gefilmt, doch wichtige Sequenzen fehlen auf den Bändern. An einen Stromausfall, von dem die Spurensicherung sprach, konnten sich die diensthabenden Beamten vor Gericht nicht erinnern. Verschwunden ist auch das Fahrtenbuch der angeklagten Polizisten; ein Eintrag im Journal des Polizeireviers wurde gelöscht.

Die fehlenden Faserreste: Im Sommer 2012 wurden an dem Feuerzeug Reste von Polyesterfasern nachgewiesen. Diese stimmen jedoch nicht mit der Kleidung Jallohs oder dem Material der Matratze in der Zelle überein.

Das Stresshormon: Bei der Untersuchung von Jallohs Urin wurden keine Reste des Stresshormons Noradrenalin gefunden. Das wird aber bei Stress wie „inhalativem Hitzeschock“ oft ausgeschieden. Ein Verbrennen ohne den Ausstoß von Noradrenalin wäre nach Auffassung der Nebenklage denkbar, wenn Jalloh bereits bewusstlos war.

Der Brandverlauf: Die letzten Aussagen des Brandsachverständigen stehen im Widerspruch zur Hypothese des Brandhergangs. Die Weise, in der Leichnam und Matratze verbrannt sind, passt nichts zur Annahme der Selbstentzündung.

Der Polizeizeuge: Im Prozess sagte der Dessauer Polizist Torsten B. aus, zwei seiner Kollegen gegen 11.30 Uhr, kurz vor dem Ausbruch des Feuers, in Jallohs Zelle gesehen zu haben. Es handele sich dabei um die beiden Polizisten, die Jalloh am Morgen festgenommen hatten. Diese behaupteten, die Zelle nach 9 Uhr früh nicht mehr betreten zu haben, im Dienstprotokoll ist auch kein Besuch vermerkt. Einer der beiden, der Beamte Hans-Ulrich M., war im ersten Prozess angeklagt, aber freigesprochen worden.

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