Der Numerus clausus muss weg: Auslese der Besten? Selten so gelacht

Die Bildungsungerechtigkeit in Deutschland ist sehr hoch. Das fängt in den Schulen an – und zieht sich dank NC bis in die Universitäten.

Studierende sitzen in einem Hörsaal

Nur die Besten der Besten? Nicht nur die Abitur-Note sollte für die Auswahl zählen Foto: dpa

Deutschland ist das Land der Bildungsungerechtigkeit. Wer aus einer Arbeiterfamilie stammt, schafft es kaum aufs Gymnasium, schafft es kaum an die Uni, schafft es kaum in einen tollen Job. Ähnliches gilt für Kinder mit Migrationshintergrund. Schlimm genug, doch damit hört die Ungleichheit bei den Bildungschancen längst nicht auf – an den Unis kommen neue Ungerechtigkeiten hinzu.

Dafür sorgt der Numerus clausus, der nur Schulabgänger mit Bestnoten zum Studium zulässt. Und damit einen Großteil faktisch ausschließt – trotz des Versprechens im Grundgesetz auf freie Berufswahl und Gleichbehandlung. Nirgendwo kann man das besser beobachten als bei den Medizinern. Bei keinem Studium ist die Zulassung ungerechter, in keinem Beruf bleiben weiße Akademikerkinder so unter sich wie bei Ärzten und Apothekern.

Kommende Woche entscheidet das Bundesverfassungsgericht über die derzeitige Bestenauslese beim Medizinstudium und anderen beliebten Fächern wie Jura oder Psychologie. Und die verstößt ganz offensichtlich gegen das Grundgesetz. Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen forderte die Richter in Karlsruhe bereits zweimal auf, endlich für Klarheit zu sorgen.

Seit Jahrzehnten klagen junge Leute, die gern Urologen, Kardiologen oder Hausärzte werden wollten, gegen die exorbitanten Zulassungshürden. Lange stach bei Juristen aber folgendes Argument: Solange es für alle Bewerber die Möglichkeit gibt, irgendwann über die Wartezeitregelung einen Studienplatz zu bekommen, ist auch eine Zulassungsbeschränkung gesetzeskonform.

Mittlerweile beträgt die Wartezeit für das Medizinstudium aber wahnwitzige 14 Semester. Stell dir vor: Du bewirbst dich im Juni für Humanmedizin in Marburg und bekommst eine Zusage für das Wintersemester 2024/25. Eben mal sieben Jahre überbrücken! Dann sechs Jahre Studium plus sechs Jahre Facharzt. Macht summasummarum 19 Jahre Ausbildung; erstes Arztgehalt mit 37. Das muss man sich erst mal leisten können.

Keine Chance ohne Top-Abi

Unter solchen Bedingungen ist die Wartezeitregelung eine verklausulierte Absage, das Recht auf die freie Berufswahl ein leeres Versprechen. So sollten die Verfassungsrichter argumentieren. Alles andere verweigert die Realität. Und die ist bitter für alle, die Medizin studieren möchten: Ohne Top-Abi hat man keine Chance. In 14 Bundesländern braucht man sogar eine 1.0, um einen der bundesweit 9.176 Medizinstudienplätze sicher zu haben. Das ist ungerecht, weil ein Teil der Bewerber nur deshalb ausgesiebt wird, weil er oder sie etwa in Sport oder Kunst unbegabt ist.

Eine gute Gynäkologin macht aber nicht aus, dass sie in der Schulzeit überall nach Bestleistungen strebte. Zwar dürfen die Unis einen Großteil ihrer Medizinstudenten (60 Prozent) selbst auswählen und dabei auch andere Kriterien wie soziale Kompetenzen oder praktische Erfahrungen berücksichtigen. Jede Hochschule hat da ihr eigenes Modell. Aber: Die Abi-Note ist bei der Auswahl der Bewerber das Hauptkriterium – und soll es auch bleiben. Darauf haben sich Bund und Länder erst diesen Frühling wieder verständigt.

Was aber noch stärker gegen den Numerus clausus – oder kurz NC – als Auswahlmethode spricht, sind die unterschiedlichen Abiturstandards in Deutschland. Allen ist klar, dass ein 1,0 in Thüringen nicht dem Leistungsstand eines 1,0 in Bayern entspricht. Oder anders formuliert: Wer in Erfurt zur Schule geht, hat bessere Chancen auf einen Einserschnitt als in München, Hamburg oder Berlin. Dieser Umstand findet aber bei der Studienplatzvergabe keine Berücksichtigung.

Bisher haben die Bundesländer wenig Tatendrang an den Tag gelegt, ihre Hoheit aufzugeben und Abiturleistungen ernsthaft vergleichbar zu machen. Zugleich bleibt der NC das alles entscheidende Kriterium für die Studienplatzvergabe. Und das verzerrt nicht nur den Wettbewerb bei Medizinern: 42 Prozent der Studiengänge in Deutschland unterliegen einer Zulassungsbeschränkung.

Das Bundesverfassungsgericht muss den Numerus clausus also endlich als verfassungswidrig einstufen und der Politik auftragen, eine neue Regelung zu finden. Und dafür gibt es nur zwei sinnvolle Lösungen: die Studienplätze massiv ausbauen – oder an allen Unis einheitliche Aufnahmeprüfungen einführen.

Die Alternative: Verbindlicher Studierfähigkeitstest

Ersteres wäre charmant, weil es den Hausärztemangel auf dem Land beheben könnte, den künftig die Landarztquote lindern soll – 10 Prozent ihrer Studienplätze dürfen die Unis dafür reservieren. Das Problem ist aber: Es gibt für das Medizinstudium derzeit rund fünfmal so viele Bewerber wie Plätze. Selbst bei einer Verdopplung der Kapazitäten käme weiterhin nur die Hälfte zum Zuge.

Um das Auswahlverfahren gerecht zu gestalten, brauchen die Unis ein gänzlich neues Modell – eines ohne NC und Abiturnoten. Am besten einen verbindlichen Studierfähigkeitstest, der an allen Unis gilt. Er würde besser darüber Aufschluss geben, wer für das Medizinstudium geeignet ist, als eine wenig aussagekräftige Abiturnote. Und die Umstellung wäre leicht zu schaffen: Den Medizinertest gibt es schon, an 23 deutschen Unis kann man den Test für Medizinische Studiengänge (TMS) freiwillig machen.

Die Entscheidung würde politischen Mut erfordern, denn eine verbindliche Eignungsprüfung an den Unis würde das Abitur als zentralen Leistungsmaßstab entwerten und den Bildungsföderalismus infrage stellen. Ein Mut, der sich lohnen würde. Die Vergabe der Studienplätze würde gerechter. Die Schulen würden profitieren, wenn das rigide Wettbewerbs- und Leistungsdenken minimiert würde. Und nicht zuletzt käme dieser Mut jenen zugute, die unser jetziges Bildungssystem schon früh als Verlierer abstempelt.

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