Design-Streit zwischen Apple und Samsung: Verwechslung ausgeschlossen

Die Klage von Apple ist abgewiesen: Das Samsung Galaxy Tab 10.1N darf weiter in Deutschland verkauft werden. Das Galaxytab 7.7 dagegen nicht und zwar europaweit.

Galaxy Tab 10.1 N und iPad: zum Verwechseln ähnlich? Nein, sagt das Oberlandgericht Düsseldorf. Bild: dpa

BERLIN taz | In einem Eilverfahren wies das Oberlandesgericht Düsseldorf einen Antrag von Appel ab, der den Vertrieb des Samsung-Tablett Modells Galaxy Tab 10.1N in Deutschland und Europa untersagen sollte. Es gebe keine Verwechslungsgefahr mit dem iPad.

Nachdem das Landgericht Düsseldorf vergangenes Jahr dem Vorgängermodell 10.1 eine zu große Ähnlichkeit mit dem Apple zugeschrieben hatte, brachte Samsung mit der Version 10.1N ein Nachgängermodell auf den Markt. Lautsprecherschlitze, Rahmenproportionen und Schrift wurden dazu verändert. Das sei ausreichend, so der Vorsitzende Richter Berneke.

Für Apple ist das bereits die zweite Niederlage im Designstreit um das Modell 10.1N: Im Februar dieses Jahres lehnte das Landgericht Düsseldorf einen Antrag ab, den Vertrieb des Geräts in Deutschland zu untersagen. Apple war daraufhin in Berufung gezogen. Trotzdem gab es einen Erfolg für Apple: Der 20. Zivilsenat folgte dem Urteil des Landgerichts und untersagt den europaweiten Vertrieb des kleineren Modells Galaxy 7.7. , das Samsung in Deutschland allerdings nicht anbietet.

Das wird allerdings nicht die letzte Entscheidung in Düsseldorf bleiben: Apple klagt in Deutschland gegen fünf unterschiedliche Galaxy Tabs. Solange dieses Hauptverfahren noch nicht entschieden ist, wird auch der Verkaufstop sehr wahrscheinlich nicht vollstreckt. Der nächste Verhandlungstermin ist der 25. September.

Apple und Samsung befinden sich in einem weltweiten Konflikt um geschützte Design-Muster: Der Südkoreanische Konzern verletze Patente des iPad-Entwicklers.

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