Deutschland vor UNO-Menschenrechtsrat: Bundesregierung im Kreuzverhör

Am Donnerstag muss sich Deutschland den kritischen Fragen des UNO-Menschenrechtsrates stellen. Im Fokus: die rassistischen Morde der NSU-Terrorzelle.

Rassismus zählt zu den Hauptthemen bei der UNO-Anhörung zur Menschenrechtslage in Deutschland Bild: dpa

GENF taz | Die Bundesregierung muss sich am Donnerstag bei der UNO in Genf in einer öffentlichen Anhörung kritischen Fragen zur Lage der Menschenrechte in Deutschland stellen. 97 Länder haben Anmerkungen und Nachfragen zu dem Menschenrechtsbericht eingereicht, den Deutschland im Dezember letzten Jahres an die UNO übermittelt hatte. Hauptthema ist die Mordserie der rechtsradikalen Terrorzelle Nationalsozialistischer Untergrund (NSU) und die Frage, warum die Behörden den rassistischen Hintergrund dieser Morde jahrelang nicht erkannt haben.

Die öffentliche Anhörung ist Teil eines 2008 eingeführten regelmäßigen Überprüfungsverfahrens (Universal Periodic Review) durch den UN-Menschenrechtsrat, dem sich jedes der 193 UN-Mitgliedstaaten etwa alle vier Jahre stellen muss. Deutschland ist, nach 2009, bereits zum zweiten Mal an der Reihe. Nach der Anhörung erstellt der Menschenrechtsrat einen Abschlussbericht mit Empfehlungen, um die Menschenrechtslage in dem überprüften Staat zu verbessern.

Neben den NSU-Morden beziehen sich die eingereichten kritischen Fragen auch auf Rassismus in Deutschland, Übergriffe der Polizei, Mängel bei der Gleichstellung von Frauen im Berufsleben sowie der Benachteiligung von Menschen mit Behinderungen. Fragebedarf haben auch Länder angemeldet, die nicht nur von Deutschland und anderen westlichen Staaten, sondern auch vom UN-Menschenrechtsrat wegen schwerwiegender Verstöße gegen die Menschenrechte immer wieder kritisiert werden.

Dazu gehören der Iran, Kuba, Nordkorea, Weißrussland und Aserbaidschan. Viele der kritischen Fragen zur Lage in Deutschland stammen aber auch von der Türkei und anderen westlichen Verbündeten. „Wir stellen uns diesem Verfahren mit großer Ernsthaftigkeit, damit es auch andere Regierungen tun, und stellen damit unsere Fähigkeit zur Selbstkritik unter Beweis“, erklärte der Menschenrechtsbeauftragte der Bundesregierung, Markus Löning (FDP), der Deutschland bei der heutigen Anhörung in Genf vertreten wird, gegenüber der taz.

Armut ist kein Thema

Anlässlich der Anhörung vor der UNO legen heute Morgen in Genf auch das Forum Menschenrechte sowie das Deutsche Institut für Menschenrechte (DIMR) kritische Berichte zur Lage in Deutschland vor. Das Forum Menschenrechte, das ein Netzwerk von 52 deutschen Nichtregierungsorganisationen vertritt, kritisiert in seinem Bericht, die Bilanz bei Themen wie Asyl, Migration und Diskriminierung bleibe „hinter den selbst gestellten Ansprüchen und eingegangenen Verpflichtungen der Bundesregierung deutlich zurück“.

Auch sei Armut im Bericht der Regierung kein Thema. Bei der Behandlung unbegleiteter Minderjähriger im Asylverfahren „müsse von einem Versagen der Politik gesprochen werden“, monierte das Forum. Im Außenhandel, bei Ausfallbürgschaften oder Rüstungsexporten komme der Begriff Menschenrechte erst gar nicht vor. So bleibe der Staatenbericht trotz vieler Absichten und in Aussicht gestellter Maßnahmen, um den Schutz der Menschenrechte zu gewährleisten, in weiten Teilen inhaltsleer.

„Nicht nachvollziehbar“ sei auch, warum die Bundesregierung die Ratifizierung des Zusatzprotokolls zum Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte verschleppe, zumal das Auswärtige Amt beim Zustandekommen des UN-Textes eine wesentliche Rolle gespielt habe. Als Mitglied des UN-Menschenrechtsrats stünde es der Bundesregierung gut an, die zentralen Standards des UN-Menschenrechtsschutzes nicht nur formal anzuerkennen, sondern durch einen effektiven Beschwerdemechanismus dessen Geltung zu stärken.

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Hier erfährst du mehr

Rechtsextreme Terroranschläge haben Tradition in Deutschland.

■ Beim Oktoberfest-Attentat im Jahr 1980 starben 13 Menschen in München.

■ Der Nationalsozialistische Untergrund (NSU) um Beate Zschäpe verübte bis 2011 zehn Morde und drei Anschläge.

■ Als Rechtsterroristen verurteilt wurde zuletzt die sächsische „Gruppe Freital“, ebenso die „Oldschool Society“ und die Gruppe „Revolution Chemnitz“.

■ Gegen den Bundeswehrsoldaten Franco A. wird wegen Rechtsterrorverdachts ermittelt.

■ Ein Attentäter erschoss in München im Jahr 2016 auch aus rassistischen Gründen neun Menschen.

■ Der CDU-Politiker Walter Lübcke wurde 2019 getötet. Der Rechtsextremist Stephan Ernst gilt als dringend tatverdächtig.

■ In die Synagoge in Halle versuchte Stephan B. am 9. Oktober 2019 zu stürmen und ermordete zwei Menschen.

■ In Hanau erschoss ein Mann am 19. Februar 2020 in Shisha-Bars neun Menschen und dann seine Mutter und sich selbst. Er hinterließ rassistische Pamphlete.

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