Die Deutsche Bahn rüstet auf: Bodycams für Hamburger DB-Sheriffs

Sicherheitskräfte der Deutschen Bahn tragen in Hamburg ab sofort Körperkameras. An Innenstadt-Bahnhöfen können sie in eskalierenden Situationen filmen.

Eine Deutsche Bahn-Uniform mit integrierter Körperkamera.

Machen im Ernstfall Aufnahmen für die Polizei: Bahn-Mitarbeiter mit Bodycams Foto: dpa

HAMBURG taz | In Zukunft kann man nicht nur von der Polizei an öffentlichen Orten gefilmt werden, sondern auch von Mitarbeitern der Deutschen Bahn. Seit Donnerstag stattet das Unternehmen seine Sicherheitskräfte in Hamburg mit Körperkameras, den sogenannten Bodycams, aus. Das soll sie vor Angriffen schützen und gegebenenfalls Beweismaterial für die Polizei liefern.

Die Bodycams sollen an allen S-Bahnhöfen in der Innenstadt, am Hauptbahnhof und an den Bahnhöfen Altona und Dammtor eingesetzt werden. Aufzeichnen dürfen die Sicherheitskräfte aber erst in einer „eskalierenden Situation“, heißt es in einer Pressemitteilungen der Deutschen Bahn.

Den Einsatz der Kameras rechtfertigt die Bahn mit der Sicherheit von Fahrgästen und Mitarbeiter*innen. Dafür wurde etwa die Hälfte der Sicherheitskräfte in Hamburg extra geschult. „Erst wenn Mitarbeiter attackiert oder angegriffen werden, wird die Kamera aktiviert“, sagt der Sprecher für Sicherheit der Bahn, Holger Bajohra. Und das muss vorher klar kommuniziert werden.

Entgegen des weit verbreiteten Verständnisses sollen Bodycams ausschließlich zur Abschreckung eingesetzt werden. „Sie sollen weder Fehlverhalten der Polizeibeamten oder des Sicherheitspersonals dokumentieren noch dürfen sie nur zu Beweiszwecken eingesetzt werden“, sagt Johannes Caspar, Hamburgischer Beauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit.

In einer Pilotphase von Juni 2015 bis Dezember 2016 hat die Polizei erstmals Bodycams eingesetzt.

Mittlerweile verfügt das Polizeikommissariat auf St. Pauli über 16 Kameras. Diese waren bei 220 Einsätzen dabei.

Eine Ausweitung auf ganz Hamburg ist geplant.

Für Polizisten wurde dafür eine spezielle Rechtsgrundlage im Gesetz zur Datenverarbeitung durch die Polizei geschaffen. Außerdem haben Behörden besondere Hoheitsbefugnisse. Das alles gelte für private Sicherheitskräfte, wie die der Deutschen Bahn, nicht, sagt Caspar. „Für sie gilt die Datenschutzgrundverordnung, nach der die Anforderungen, im Gegensatz zum Polizeirecht, nicht automatisch von einem Über-Unterordnungsverhältnis ausgehen.“

150 Angriffe auf Mitarbeiter verzeichnete die Deutsche Bahn im vergangenen Jahr in Hamburg, etwa die Hälfte davon auf Sicherheitskräfte. Pilotprojekte mit Bodycams in Berlin, Köln und Nürnberg hätten gezeigt, dass deren Einsatz enorm wirksam sei. Die Teams, die mit Bodycams ausgestattet wurden, seien kein einziges Mal angegriffen worden. „Menschen, die übergriffig werden, wollen dabei auf keinen Fall gefilmt werden“, sagt Bajohra. Das zeigten die Erfahrungen.

Ziel sei es aber, so wenig Bilder wie möglich zu produzieren. Dazu hat die Bahn ein Konzept mit der Datenschutzbehörde erarbeitet. Die Kameras laufen durchgehend im Stand-by-Modus. Wird die Aufzeichnung aktiviert, werden automatisch die letzten 30 Sekunden zusammen mit der laufenden Aufnahme gespeichert. Einsicht in die Videos bekommt nur die Polizei. Und sollten diese für die Ermittlungen nicht relevant sein, muss das Material innerhalb von 24 Stunden gelöscht werden.

Gleichzeitig plant auch die Polizei, ihre Bodycam-Einsätze auszuweiten. In den letzten zwölf Monaten seien die Kameras bei 220 Einsätzen dabeigewesen. 16 Schulterkameras stehen den Beamten derzeit zur Verfügung. In den nächsten Monaten sollen weitere Modelle angeschafft werden, heißt es in der Senatsantwort auf eine Kleine Anfrage des CDU-Abgeordneten Karl-Heinz Warnholz.

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