Die Wahrheit: „Brumm, brumm!“

Ein Verkehrsrichter im Wahrheit-Interview über Autoraser und Strafen, die bei Verkehrsverstößen tatsächlich Wirkung haben

Über die Autobahn rasen, liegt den Deutschen einfach im Blut Foto: ap

Dieter Sieboldt ist Richter am Amtsgericht Neu-Ulm. Erstmals gibt der 54-Jährige hier Auskunft über seine unkonventionellen Urteile in Verkehrsstrafsachen.

taz: Herr Sieboldt, einige Ihrer Urteile haben bundesweit für Gesprächsstoff gesorgt …

Dieter Sieboldt: Das war nicht meine Absicht. Aber wenn die Straftäter mit meinen Urteilen leben müssen, dann muss ich als Richter eben auch mit Urteilsschelte leben.

Sie haben zwei Zwanzigjährige wegen ihrer Beteiligung an illegalen Autorennen dazu verurteilt, drei Jahre lang in einem Verkehrskindergarten Dreirad zu fahren und dabei „Brumm, brumm, brumm!“ zu rufen.

Richtig. Und zwar täglich acht Stunden, fünfmal die Woche, auch an Feiertagen, und ohne jeden Urlaub. Immer in die Runde! Wir haben einen Live-Stream eingerichtet, damit man den beiden Delinquenten bei dieser Verrichtung zusehen kann. Das ist wirksamer, als es Haftstrafen oder Geldbußen wären.

Die Dreiräder sind jedoch auf die Anatomie von Kleinkindern zugeschnitten. Nach uns vorliegenden Informationen sollen die Täter bereits nach vierzehn Tagen über Bandscheibenbeschwerden und Knieprobleme geklagt haben.

Ich bitte Sie! Diese Burschen sind jung und gelenkig. Und da sie mit ihrem Leichtsinn andere Verkehrsteilnehmer an Leib und Leben gefährdet haben, müssen sie noch einmal von der Pike auf lernen, was es mit der Straßenverkehrsordnung auf sich hat. Sie stehen dabei unter der Aufsicht erfahrener Kindergärtner und Schülerlotsen und haben bei guter Führung das Recht, in drei Jahren auf Laufräder umzusteigen. In sechs Jahren kommen dann vielleicht kleine Tretroller in Betracht.

Einem anderen Angeklagten haben Sie den Führerschein auf Lebenszeit entzogen …

Da blieb mir keine andere Wahl. Der Mann war mit 190 Stundenkilometern durch eine Spielstraße gebrettert, um noch rechtzeitig zum Casting für einen Donald-Trump-Ähnlichkeitswettbewerb zu erscheinen.

Stimmt es, dass Sie dem Mann auch sein Toupet entzogen haben?

Ja, aber nur für die Dauer von dreißig Jahren.

Kommt es auch vor, dass Sie mal ein Auge zudrücken?

Vor zwei Jahren wurde hier in der Nähe des Stadtparks eine Frau von einem Fahrradkurier gerammt, der das Rotsignal ignoriert hatte. Sie brachte ihn daraufhin zu Fall, indem sie ihren geschlossenen Regenschirm zwischen die Speichen des Hinterrades stieß. Anschließend fügte sie dem Mann mit seinem eigenen Kettenschloss Würgemale am Hals zu und sorgte auch für Frakturen im Lendenwirbelbereich des Kuriers. Ich habe es mit einer kostenpflichtigen Verwarnung für ihn bewenden lassen.

Und die Frau?

Auf meinen Vorschlag hin ist sie mit einem Sonderpreis der Deutschen Verkehrswacht ausgezeichnet worden.

Wahrscheinlich sind Sie auch kein großer Fan der Formel 1 …

Ich gebe zu, dass es mir unverständlich ist, was den Leuten daran gefällt. Das wahrhaft Ordinäre ist aber ja gar nicht das Rennen an und für sich, sondern das Ritual bei der Siegerehrung, wenn die Autowettrennfahrer sich gegenseitig aus kräftig geschüttelten Magnumflaschen Champagner ins Gesicht spritzen. Erklären Sie das mal jemandem aus der Sahelzone.

Sie bedienen sich hier aber selbst gerade aus einer Flasche Piper-Heidsieck.

Das ist ja wohl etwas anderes, als ihn Sebastian Vettel ins Gesicht zu spritzen.

In Internetforen sind Ihnen harte Gegenmaßnahmen angedroht worden. Ein wahllos herausgegriffenes Zitat hat den Wortlaut: „Richter Sieboldt, du krancke Sau, wir lassen dich Auto-batterie-Säure saufen!!! & dann wirrstu gefickt du Hurensohn von eimnem Deutschn der dir dass maul stopfen wird du Misgeburt einer Kralle!!!“

Kralle?

Ja, da steht „Kralle“.

Sonderbar. Vielleicht stammt das von einem Falschparker, der schlechte Erfahrungen mit Auto­krallen gesammelt hat.

Können Sie den Volkszorn nachvollziehen, der Ihnen entgegenschlägt?

Den Volkszorn nachvollziehen? In meiner Freizeit habe ich wahrlich Besseres zu tun.

In einem besonders aufsehenerregenden Fall haben Sie einem Raser die Tatsache, dass an seiner Heckscheibe der Aufkleber „Ein Herz für Kinder“ prangte, als strafverschärfend angekreidet und den Mann zu 14.000 Stunden unentgeltlicher Sozialarbeit in einer Krabbelstube verurteilt. Warum?

Der Aufkleber, von dem Sie sprechen, geht auf eine heuchlerische Initiative der Bild-Zeitung zurück und deutet auf charakterliche Defizite aller Kraftfahrer hin, die ihren Wagen damit verzieren. Der betreffende Herr hat jetzt die Gelegenheit, sich zu bessern. Was soll daran verkehrt sein?

Fahren Sie selbst Auto?

Wo denken Sie hin? Ich habe eine Dienstlimousine mit Chauffeur. Und davon abgesehen genügt es mir, mit den Verkehrssündern in meinem Gerichtssaal Schlitten zu fahren.

Vielen Dank für das Gespräch und Hals- und Beinbruch, Richter Sieboldt!

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kari

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