Diskussion um Urheberrecht: Anne Franks Tagebuch ist online

Ein Dozent und eine Abgeordnete aus Frankreich stellten Anne Franks Tagebuch online. Der Anne Frank Fonds droht mit rechtlichen Schritten.

Das Tagebuch von Anne Frank im herkömmlichen Buchformat.

Das Tagebuch der Anne Frank ist als Download verfügbar. Diskussionen laufen, ob das legal ist. Foto: dpa

PARIS afp/taz | Trotz eines Rechtestreits haben ein Universitätsdozent und eine Abgeordnete aus Frankreich das berühmte Tagebuch der Anne Frank frei abrufbar im Internet veröffentlicht. Die beiden stellten das Werk am Freitag als E-Book im niederländischen Original ins Internet. Sie verwiesen darauf, dass die Schutzfrist 70 Jahre nach dem Tod Anne Franks im Frühjahr 1945 im NS-Konzentrationslager Bergen-Belsen ausgelaufen sei.

Nach EU-Recht läuft die Schutzfrist beim Urheberrecht jeweils am 1. Januar nach dem 70. Todestag eines Autors aus. Der Anne Frank Fonds im schweizerischen Basel, der die Rechte an dem Tagebuch hält, hatte allerdings vorab im Gespräch mit der Nachrichtenagentur AFP mit rechtlichen Schritten gedroht, sollte „Das Tagebuch der Anne Frank“ ohne Erlaubnis veröffentlicht werden.

Nach Ansicht des Fonds, der von Annes Vater Otto Frank 1963 in Basel gegründet wurde, handelt es sich bei dem Tagebuch um ein posthum veröffentlichtes Werk, bei dem eine 50-jährige Schutzfrist vom Zeitpunkt der Veröffentlichung an gelte. Da der vollständige Text erst 1986 veröffentlicht worden sei, sei er noch bis 2037 urheberrechtlich geschützt.

„Bei diesem Text, diesem Zeugnis und was es darstellt (...) habe ich weiter die Überzeugung, dass es keinen anderen Kampf zu führen gilt, als den seiner Befreiung“, rechtfertigte der Informationswissenschaftler Olivier Ertzscheid von der Universität Nantes in einem Vorwort die Veröffentlichung in seinem Blog. Es sei eine Würdigung dieses wichtigen Werkes, es ohne Beschränkungen zugänglich zu machen. „Das Tagebuch von Anne Frank ist ein Geschenk“, schreibt er weiter. Auch die grüne Abgeordnete Isabelle Attard veröffentlichte das Tagebuch in ihrem Blog. „Es lebe das Tagebuch der Anne Frank, es lebe die Urheberrechtsfreiheit“, schrieb sie dazu.

Die von Deutschland in die Niederlande ausgewanderte jüdische Familie Frank hatte sich seit 1942 in Amsterdam in einem Versteck aufgehalten, um den deutschen Besatzern zu entkommen. Während dieser Zeit bis zu ihrer Deportation schrieb die jugendliche Anne ihr Tagebuch, das nach dem Krieg entdeckt wurde. Ihr Vater Otto Frank, der Auschwitz überlebte und erst 1980 starb, veröffentlichte 1947 die Aufzeichnungen seiner Tochter, von denen er allerdings einige Seiten zerstörte. Das Tagebuch wurde inzwischen in 70 Sprachen übersetzt und mehr als 30 Millionen Mal verkauft.

In den letzten Jahren sind die Schutzfristen von weiteren SchriftstellerInnen abgelaufen. So sind Werke von Stefan Zweig (1881-1942) online abrufbar, etwa “Der Kampf mit dem Dämon“, das 2013 gemeinfrei wurde. Auch die Schriften von Robert Musil (1880-1942) haben keine Schutzfrist mehr.

Die Gemeinfreiheit gilt ohne Ausnahme für alle AutorInnen. Da Adolf Hitler 1945 starb, ist nun „Mein Kampf“ gemeinfrei – und in einer kommentierten Neuauflage erhältlich.

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