EU-Kommission zu Urheberrechtsreform: Die beste aller virtuellen Welten

Für EU-Digitalkommissar Andrus Ansip ist die Copyright-Reform ein guter Kompromiss. Sie sei gut für Google, YouTube & Co. – aber auch für die User.

Eine Frau hält sich ein Handy vor die Augen, auf dessen Rückseite Tieraugen zu sehen sind

Eine Google-Mitarbeiterin am Standort von Google in Berlin Foto: dpa

BRÜSSEL taz | Andrus Ansip versteht die ganze Aufregung nicht. Die umstrittene Copyright-Reform sei „ein guter Kompromiss“, verkündet der EU-Digitalkommissar nach der vorläufigen Einigung in Brüssel. „Die neuen Regeln schaffen einen viel besseren Rahmen für Kreative, Rechteinhaber und User“, behauptet er. Vor allem Musiker und Journalisten könnten sich nun „richtig glücklich“ schätzen.

Besonders stolz ist der frühere Ministerpräsident von Estland darauf, dass man die „größten Vorteile“ des Internets erhalten habe. Das WorldWideWeb bleibe offen und frei, Hyperlinks sollen nicht besteuert werden. Für Ansip schafft die Reform die beste aller virtuellen Welten: Sowohl Internet-Plattformen wie Google oder YouTube also auch Verbraucher und Unternehmen würden profitieren.

Doch sobald es konkret wird, gerät Ansip ins Schleudern. Wie Internet-Plattformen und Verlage künftig Geld von YouTube, Google & Co. eintreiben sollen und wie es dann zu den Autoren gelangt, kann er nicht erklären. Die EU habe den Rechtsrahmen geschaffen, erklärt er, für die Umsetzung müssten andere sorgen. Und was, wenn sich Google weigert? „Das glaube ich nicht“, so Ansip vage.

Dabei ist genau das in Spanien schon passiert. Dort hat der US-Konzern sein Angebot „Google News“ vom Markt genommen, um die spanische Variante des deutschen Leistungsschutzrechts zu umgehen. In Deutschland haben die Verleger sogar von sich aus darauf verzichtet, von Google Gebühren einzustreichen. Und das soll nun alles mit einer EU-Regelung ganz anders und besser werden?

„Irgendwie wird das schon gehen“

Und was ist mit den geplanten Upload-Filtern für Videos und andere Inhalte, die ins Internet hochgeladen werden? Offiziell gibt es die gar nicht, beteuern Ansips Experten. Tatsächlich taucht der vergiftete Begriff in Artikel 13 der Copyright-Reform nicht auf. Doch wie man ohne Filter sicherstellen will, dass beim Hochladen die Rechte der Autoren gewahrt werden, bleibt im Dunkeln.

In der Brüsseler Behörde ist die Rede von „technologischen Mitteln“. Doch selbst auf mehrfache Nachfrage wird nicht klar, was damit gemeint ist. Gibt es denn überhaupt andere technische Lösungen als Filter? Müssen die Internet-Plattformen improvisieren – oder den Zugang für kleine Produzenten ohne große Rechteverwerter dicht machen? Schon zu Beginn der Reform wurden diese Fragen immer wieder gestellt. Nun gibt es immer noch keine Antwort.

Ansip sieht trotzdem kein Problem. „Sie können ohne Furcht vor Strafe hochladen“, erklärt der Digitalkommissar. Denn nicht die Nutzer, sondern die Plattformen müssten künftig auf die Einhaltung von Urheberrechten achten. Irgendwie wird das schon gehen, gibt sich Ansip zuversichtlich – aber wie, bleibt weiter im Dunkeln.

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