EU gegen Ungarn, Tschechien und Polen: Klage wegen Aufnahmeweigerung

Die EU-Kommission verklagt Polen, Ungarn und Tschechien, weil die Länder trotz eines gültigen Beschlusses keine oder kaum Flüchtlinge aufnehmen.

Ein junger Migrant trägt eine Tasche von Bord der Passagierfähre Blue Star 2 in der Hafenstadt Piräus, in der Nähe von Athen, Griechenland

Griechenland und Italien sind die Hauptankunftsstaaten von Flüchtlingen Foto: dpa

BRÜSSEL afp | Wegen der Weigerung, Flüchtlinge aufzunehmen, verklagt die EU-Kommission Ungarn, Polen und Tschechien beim Europäischen Gerichtshof. Es gebe keine Hinweise darauf, dass die drei Mitgliedstaaten Asylbewerber aus den Hauptankunftsstaaten Italien und Griechenland aufnehmen wollten, teilte die Behörde am Donnerstag mit. Gerichtsverfahren beim Europäischen Gerichtshof können zu Zwangsgeldern oder einmaligen Geldstrafen für die betroffenen Staaten führen.

Die EU-Innenminister hatten im September 2015 gegen den Widerstand osteuropäischer Staaten die Umverteilung von 120.000 Asylbewerbern beschlossen. Sie sollten bis September 2017 nach einem Quotensystem von Italien und Griechenland in andere Mitgliedstaaten gebracht werden.

Ungarn und Polen haben bis heute noch überhaupt keinen Flüchtling aus dem Umverteilungsprogramm aufgenommen, Tschechien lediglich zwölf. Trotz Auslaufen des Programms gilt die Pflicht zur Aufnahme laut Kommission für Flüchtlinge weiter, die bis September in Italien und Griechenland angekommen sind.

EU-Innenkommissar Dimitris Avramopoulos zeigte sich trotz der Klage weiter zum Dialog bereit. Er bedauerte, dass es bei diesem „sensiblen Thema“ so weit gekommen sei, sagte er beim Treffen der EU-Innenminister in Brüssel. „Ich glaube, dass es noch Raum und Zeit für einen Kurswechsel gibt. Wenn sie es tun, werden wir das stoppen.“

Die EU-Kommission hatte im Juni Vertragsverletzungsverfahren gegen die drei Länder eröffnet. Ungarn war dann im September zusammen mit der Slowakei mit einer Klage gegen die Umverteilung vor dem Europäischen Gerichtshof gescheitert.

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