Ehemalige SS-Wachmänner in Auschwitz: Drei Anklagen möglich

2016 wurde ein ehemaliger SS-Wachmann zu fünf Jahren Haft verurteilt. Nun könnte drei weiteren der Prozess gemacht werden – falls sie verhandlungsfähig sind.

Reinhold Hanning im April 2016 vor dem Gericht in Detmold. Ein Polizist schiebt ihn in seinem Rollstuhl eine Rampe rauf

Reinhold H. wurde wegen Beihilfe zum Mord in mindestens 170.000 Fällen verurteilt Foto: dpa

LUDWIGSBURG afp | Die Staatsanwaltschaften in Gera, Stuttgart und Oldenburg prüfen Anklagen gegen drei weitere ehemalige Auschwitz-Wachmänner wegen Beihilfe zum Mord. Die Zentrale Stelle zur Aufklärung von NS-Verbrechen in Ludwigsburg gab die Fälle nach Vorermittlungen zu den Angeschuldigten an die jeweiligen Staatsanwaltschaften ab, wie der Leiter der Ludwigsburger Behörde, Oberstaatsanwalt Jens Rommel, am Mittwoch bestätigte.

Ob die Staatsanwaltschaften Anklage erheben, hängt Rommel zufolge vor allem von der Verhandlungsfähigkeit der deutlich über 90 Jahre alten Männer ab. Dies müsse nun in Gera, Stuttgart und Oldenburg geprüft werden. Rommel verwies in diesem Zusammenhang darauf, das von 30 Verfahren, welche die Zentralstelle im Oktober 2013 abgegeben hatte, 25 sofort eingestellt wurden, weil die Angeschuldigten verhandlungsunfähig oder unterdessen verstorben waren.

Vor dem Landgericht in Detmold war im Juni 2016 der 94-jährige Reinhold H., ein ehemaliger SS-Wachmann des Konzentrationslagers Auschwitz, zu einer Haftstrafe von fünf Jahren verurteilt worden. Ihm war Beihilfe zum Mord in 170.000 Fällen vorgeworfen worden.

Das Konzentrationslager Auschwitz-Birkenau war zwischen 1942 und 1945 im damals besetzten Polen das größte NS-Vernichtungslager. Mehr als eine Million Menschen wurde im Zweiten Weltkrieg dort ermordet, die meisten waren Juden.

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