Entlaufene Rinder abgeschossen: „Wildwest in Schleswig-Holstein“

Eine Rinderherde ist in den vergangenen Wochen mehrfach ausgebrochen. Der Besitzer versuchte vergeblich, die Tiere einzufangen. Nun wurden alle 21 Tiere getötet.

So oder so ähnlich sahen die Rinder aus – vor ihrer Tötung. Bild: dpa

BOKHOLT-HANREDDER dpa | Gleich eine ganze Rinderherde hat das Ordnungsamt in Bokholt-Hanredder (Kreis Pinneberg) von Jägern abschießen lassen. „Die Rinder waren völlig verwildert, haben Zäune niedergetrampelt“, sagte der Chef des Ordnungsamts vom Amt Rantzau, Rainer Schattauer, dem Pinneberger Tageblatt (Donnerstag). Daher seien 21 Tiere getötet worden. Es habe die Gefahr bestanden, dass die Tiere auf die Autobahn 23 oder die Landstraße zwischen Elmshorn und Barmstedt laufen.

Nach Beratung mit dem Kreisveterinäramt und weiteren Experten hatte Schattauer den Abschuss der Tiere am Dienstag angeordnet. „Wir haben keine andere Lösung gesehen. Die Entscheidung ist mir alles andere als leicht gefallen. Es war ein Bild des Grauens.“

Der Besitzer der Herde hatte zuvor verzweifelt versucht, die Tiere einzufangen. Der Landwirt aus Bullenkuhlen vermutet dem Bericht zufolge, dass jemand das Gatter offen ließ. Probleme mit den Highlandrindern und Galloways habe es zuvor nie gegeben.

Dagegen berichtete Schattauer von einer Häufung der Beschwerden. Die Tiere seien in den vergangenen Wochen mehrfach ausgebrochen. „Am 13. November wurde sogar eine Radfahrerin auf dem Krückauwanderweg von einem Bullen attackiert.“

Verstöße gegen das Tierschutzgesetz

Tierschützer kritisierten den Abschuss der Tiere jedoch: „Das ist Wildwest in Schleswig-Holstein“, sagte der Landesvorsitzende des Tierschutzbundes, Holger Sauerzweig-Strey, am Donnerstag. Die vom Ordnungsamt angeordnete Tötung der Rinderherde durch Jäger sei ein Unding.

„Man hätte die Tiere auch anders runterbekommen, ohne dass man sie gleich abballert.“ Von einem ähnlichen Fall im Land habe er noch nie gehört. „Ich bin platt.“ Der Kreis Pinneberg prüft nun etwaige Verstöße gegen das Tierschutzgesetz durch den Rinderhalter.

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