Ermittlungen gegen Kino.to-Nutzer: Freizahler sollen bestraft werden

Die Staatsanwaltschaft will gegen Kino.to-Nutzer ermitteln, die für die Filmdienste des Portals zahlen wollten. Ob das überhaupt geht, ist unter Juristen umstritten.

Der guckt bestimmt Filme im Netz – und bezahlt auch noch dafür. Bild: streichholz / photocase.com

BERLIN taz | Die Generalstaatsanwaltschaft Dresden holt die Kanonen aus dem Keller: Nun soll auch gegen Premiumkunden der Filmplattform Kino.to ermittelt werden.

Unter den Betroffenen werden vermutlich jene Nutzer sein, die für einen Zugang zu Kino.to mit dem Bezahldienst Paypal bezahlt haben. Die Staatsanwaltschaft ermittelt wegen Beihilfe zur Urheberrechtsverletzung gegen sie – weil sie die Betreiber finanziell unterstützt hätten. Nutzern des Nachfolgeportals Kinox.to droht in Kürze wohl das gleiche Vorgehen.

Inwiefern diese Kunden sich tatsächlich schuldig gemacht haben, ist allerdings völlig unklar. Zwar hatte kürzlich das Amtsgericht Leipzig in einem Urteil festgestellt, das Streamen eines Filmes sei gleichzusetzen mit dem Herunterladen und stelle somit eine Vervielfältigung eines Werkes her, doch diese Interpretation wird unter Juristen kontrovers diskutiert. Sebastian Dosch bezweifelt beispielsweise, dass aus den Ausführungen des Leipziger Strafrichters überhaupt etwas abgeleitet werden kann.

Der Rechtsanwalt Markus Kompa argumentiert, neben anderen Unwägbarkeiten sei gerade deswegen nicht zu vermuten, dass sich die Nutzer strafbar gemacht hätten: "wenn sogar etliche Juristen von einer Straflosigkeit ausgehen, kann den Konsumenten kaum eine bessere Einschätzung der Rechtslage zugemutet werden". Auch sein Kollege Udo Vetter glaubt, es sei "sehr wahrscheinlich, dass sich das Anschauen von Streams in letzter Instanz als nicht strafbar erweist".

"Die Sache wird für die Ermittler zum Desaster"

Trotzdem droht den Premiumkunden Ungemach, führt Vetter weiter aus: Es könne zu Vernehmungsvorladungen kommen oder, im schlimmeren Fall, zu Wohnungsdurchsuchungen. Die Polizei müsse den Nachweis bringen, welche Urheberrechtsverletzung nun genau vorliege, und werde deshalb versuchen, von den Nutzern ein Geständnis zu bekommen.

Falls das nicht funktioniere, könnten Behörden versuchen, mit Hausdurchsuchungen Spuren zu sammeln. Sollten die Ermittler tatsächlich ernst machen, könnte es zu hunderten oder sogar tausenden Wohnungsdurchsuchungen kommen. Vetter prognostiziert: "Die Sache wird für die Ermittler zum Desaster."

Unklar ist, warum nun ausgerechnet jene Nutzer verfolgt werden sollen, die signalisiert haben, für entsprechende Angebote auch zahlen zu wollen. Matthias Leonardy, Geschäftsführer der Gesellschaft für die Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen (GVU), ein Zusammenschluss aus Unternehmen und Verbänden der Film- und Computerspieleindustrie, meint Dienste wie Kino.to seien "parasitäre Geschäftsmodelle".

Doch selbst ihm ist nicht verschlossen geblieben, dass die Abschaltung von Kino.to inzwischen durch andere Portale kompensiert wurde. "Die Gesamtzahl der Nutzer hat sich scheinbar wieder eingependelt", sagte Leonardy. Doch statt Dienste wie Kino.to durch eigene Angebote zu ersetzen, fordert die GVU "sehr deutliche Zeichen", selbstverständlich juristischer Natur.

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