Erste Urteile nach Kölner Silvesternacht: Bewährungsstrafe für drei Männer

Nach den Ereignissen der Kölner Silvesternacht gibt es Bewährungsstrafe für drei Männer. Sie waren nicht wegen sexueller Übergriffe angeklagt.

Menschen verbergen ihre Gesichter hinter Aktenmappen

Erste Urteile: Der Rechtsstaat müsse reagieren, meint die Staatsanwaltschaft. Foto: dpa

KÖLN taz | Das Kölner Amtsgericht hat am Mittwoch die ersten Täter wegen der Vorfälle in der Silvesternacht verurteilt. Drei Männer zwischen 18 und 23 Jahren wurden wegen Diebstahl zu Bewährungsstrafen verurteilt. Alle drei saßen seit Silvester in Untersuchungshaft. Keiner war wegen sexueller Übergriffe angeklagt.

Die Ereignisse in der Silvesternacht am und im Kölner Hauptbahnhof hatten bundesweit für Entsetzen gesorgt. Hunderte von PassantInnen waren bestohlen und sexuell bedrängt worden, ohne dass die Polizei eingeschritten war. In den jetzt verhandelten Fällen hatten die Opfer selbst die Täter gestellt.

Im ersten verhandelten Verfahren gegen einen 23-Jährigen Marokkaner schilderte die bestohlene Zeugin, dass sie bereits beim Verlassen des Bahnhofs begrabscht worden war. Wenig später griff ihr jemand von hinten an den Po. Die 20-Jährige drehte sich um, konnte aber nicht ausmachen, welcher der hinter ihr stehenden Männer es war. Als sie kurz darauf mit dem Handy den Dom fotografieren wollte, entriss ihr jemand das Telefon.

Ein Beobachter der Szene – ein Flüchtling aus Afghanistan – sah den Dieb. Gemeinsam verfolgten sie ihn und holten ihn ein. Die Polizei fand bei dem Mann eine Amphetamintablette, wegen der er ebenfalls angeklagt war. Er gestand den Diebstahl und den Drogenbesitz, bestritt aber von Anfang an den sexuellen Übergriff. „Excuse me“, sagte er zu der 20-Jährigen im Prozess. Die angehende Studentin nahm die Entschuldigung an. „Man sieht ja, dass es ihm leidtut“, sagte sie mit Blick auf den niedergeschlagen wirkenden Angeklagten.

Staatsanwältin Monika Volkhausen hatte eine Haftstrafe von 6 Monaten und zwei Wochen auf Bewährung sowie eine Geldstrafe in Höhe von 30 Tagessätzen à 5 Euro gefordert – viel für das Delikt, vor allem angesichts der fast zweimonatigen U-Haft des 23-Jährigen. Man müsse den Gesamtzusammenhang der Tat sehen, sagte die Staatsanwältin: „Der Rechtsstaat muss reagieren.“ Sein Mandant werde für die Ereignisse in der Silvesternacht verantwortlich gemacht, kritisierte hingegen Verteidiger Florian Storz und plädierte für eine Geldstrafe.

Man müsse den Gesamtzusammenhang der Tat sehen, so die Staatsanwältin

Richter Amand Scholl blieb mit 6 Monaten auf Bewährung und 20 Tagessätzen à 5 Euro nur wenig unter der geforderten Strafe. Es habe sich „um eine Handlung in raubähnlicher“ Weise gehandelt. Der Angeklagte nehme es mit den in Deutschland „geltenden Regeln nicht so genau“, sagte er. Der 23-Jährige hatte angegeben, seit etwa einem Jahr in Deutschland zu leben, hatte aber erst im Dezember einen Antrag auf Asyl gestellt.

Im zweiten Verfahren ging es um einen Diebstahl auf der Hohenzollernbrücke, die unmittelbar am Kölner Hauptbahnhof liegt. Die beiden Angeklagten, ein 18-Jähriger aus Marokko und ein 22-jähriger Algerier, stahlen in der Silvesternacht einem indischen Touristen eine Tasche mit einem Fotoapparat und übergaben sie an zwei weitere Männer – Zufallsbekanntschaften, erklärten sie. Bis heute ist die Tasche verschwunden. Der Tourist konnte die Diebe festhalten und der Polizei übergeben. Sie waren geständig.

Der 18-Jährige war auch wegen weiteren Diebstählen und Widerstand gegen die Staatsgewalt angeklagt. Er wurde zu einer Jugendstrafe auf Bewährung verurteilt. Der 22-Jährige erhielt eine Haftstrafe von 3 Monaten auf Bewährung. Beide Männer haben einen Asylantrag gestellt. Zu ihren Bewährungsauflagen gehören Sozialstunden und die Zusammenarbeit mit einem Bewährungshelfer.

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