Erweiterung des Kohle-Tagebaus: RWE darf Lützerath weiter räumen

Schlappe vor Gericht für den letzten verbliebenen Landwirt des rheinischen Orts, der dem Tagebau weichen soll. Die Klimabewegung will protestieren.

Protestcamp, Hütten, Anti AKW FAhne , matschiger WEg

Die Klimabewegung hat in Lützerath ihre Zelte aufgeschlagen Foto: Daniel Schoenen/imago

BERLIN taz | Dieses Urteil haben viele zitternd erwartet – der Energiekonzern RWE, der Landwirt Eckhardt Heukamp, die Ak­ti­vis­t:in­nen der deutschen Klimabewegung. Am Montag hat das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht in Münster beschlossen: RWE darf auf Heukamps Grundstücken im Ort Lützerath, der zu der Stadt Erkelenz nahe Mönchengladbach gehört, Kohle abbaggern und die nötigen Vorbereitungen treffen.

Das heißt, der Konzern darf zum Beispiel Häuser abreißen oder Bäume fällen, wobei Letzteres im Frühjahr und Sommer aus Naturschutzgründen nur per Sondergenehmigung geht.

Dass Lützerath der Kohle weichen muss, hat die damals rot-grüne nordrhein-westfälische Landesregierung schon 2005 in einem Braunkohleplan beschlossen. Heukamp ist der letzte der ursprünglichen Einwohner:innen. Der Rest hat RWE längst Grund und Boden verkauft und die Umsiedlung an andere Orte der Region angetreten.

Heukamp will den Hof, den seine Familie seit Generationen besitzt, aber nicht aufgeben. Das bedeutet nun: vorzeitige Besitzeinweisung, die Vorstufe zur Enteignung. Gemeinsam mit zwei Mie­te­r:in­nen legte Heukamp Beschwerde ein. Die lehnte im vergangenen Oktober bereits das Verwaltungsgericht Aachen ab. Dessen Sicht haben die Münsteraner Rich­te­r:in­nen der höheren Instanz unanfechtbar bestätigt.

Forderungen an Landes- und Bundesregierung

Sie argumentieren: Nach der aktuellen Rechtslage geht schlicht alles mit rechten Dingen zu. „Die Antragsteller zeigen … nicht auf, dass die Prüfung des Verwaltungsgerichts rechtsfehlerhaft ist“, heißt es beim Oberverwaltungsgericht. „Weitgehend betrifft der Vortrag eher klimapolitische Forderungen, die im geltenden Recht keine Grundlage haben und an den Gesetzgeber zu richten wären.“ Also an diejenigen, die anders als die Rich­te­r:in­nen das geltende Recht verändern können.

Heukamp kündigt an, sich der Räumung zu widersetzen. „Allen ist klar, dass der Kohleausstieg für den Klimaschutz vorgezogen wird und es deshalb eine neue Leitentscheidung braucht“, sagte er direkt nach der Gerichtsentscheidung. „Warum sollte ich gehen, wenn sich in ein paar Monaten herausstellt, dass mein Dorf bleiben kann?“ Er erwarte von der Landesregierung um Ministerpräsident Hendrik Wüst (CDU), dass sie ein Abrissmoratorium für Lützerath beschließt.

Der hat zu so einem Schritt bislang allerdings noch keine Anstalten gemacht. Auch die Bundesregierung, die ja den Kohleausstieg von 2038 „idealerweise“ auf 2030 vorziehen will, hat sich bislang zurückhaltend positioniert. Einige Dörfer, deren Schicksal noch nicht so lange besiegelt ist, wollen SPD, FDP und Grüne ausdrücklich doch erhalten. „Über Lützerath werden die Gerichte entscheiden“, steht im Koalitionsvertrag.

Koh­le­geg­ne­r:in­nen finden nicht, dass die Bundesregierung damit ihren Job erledigt hat. David Dresen von der Initia­tive „Alle Dörfer bleiben“ schließt aus der Begründung der Richter:innen, dass der Ball wieder bei der Ampelkoalition liege, die in ihren Klimaschutzplänen konkreter werden müsse. „Dann fallen die Entscheidungen der Gerichte auch anders aus.“

Die Klimabewegung kündigt nun neue Proteste in Lützerath an. Eine schwankende Zahl von Ak­ti­vis­t:in­nen hat sich um Heukamps Hof herum ohnehin schon ein Camp aufgebaut. Der Ort ist zum Symbol des Klimaprotests geworden. „Wir werden Lützerath verteidigen“, sagte Jona Heidner von der Gruppe Ende Gelände. „Ob mit Demos, Sitzblockaden oder Baumhäusern – wir sind viele und wir werden nicht ruhen, bis der letzte Kohlebagger stillsteht.“

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