EuGH-Generalanwalt zur PKW-Maut: Erstes Signal gegen Österreich

Der Alpenstaat hat gegen das deutsche Maut-Gesetz geklagt. Doch der Generalanwalt kann keine Diskriminierung erkennen.

Lichtspuren auf der Straße bei Nacht

Immer wieder Gegenstand emotionaler Debatten: die deutsche Autobahn Foto: dpa

LUXEMBURG taz | Der Generalanwalt am Europäischen Gerichtshof (EuGH), Nils Wahl, hält die Klage Österreichs gegen die Einführung der Pkw-Maut in Deutschland für unbegründet. Die Halter ausländischer Fahrzeuge würden dabei nicht diskriminiert. Im Bundestagswahlkampf 2013 hatte die CSU für die Einführung einer „Ausländer-Maut“ geworben. Der damalige CSU-Chef Horst Seehofer sagte: „Die Deutschen zahlen in den meisten europäischen Ländern. Daher sollten die Ausländer jetzt auch in Deutschland zahlen.“

Der Bundestag beschloss 2015 jedoch ein anderes Konzept: Danach müssen künftig alle Autofahrer (nicht nur Ausländer) eine Vignette kaufen. Diese kostet je nach Motortyp, Schadstoffausstoß und Hubraum maximal 130 Euro pro Jahr. Die Halter von Fahrzeugen, die in Deutschland zugelassen sind, erhalten den Maut-Bescheid automatisch zugesandt.

Für sie sollen sich aber keine Mehrkosten ergeben, weil die Kfz-Steuer im jeweils gleichen Maße reduziert wird. Der Verkauf von Vignetten an Ausländer soll unter dem Strich für Mehreinnahmen von rund 600 Millionen Euro sorgen. Das System soll im Oktober 2020 starten.

Die EU-Kommission stellte ein Vertragsverletzungsverfahren ein, nachdem Deutschland den Preis für Kurzzeitvignetten im März 2017 gesenkt hatte. Kurzzeitvignetten für zehn Tage gibt es nun schon ab 2,50 Euro. Stattdessen klagte Österreich, unterstützt von den Niederlanden, beim EuGH gegen Deutschland. Die deutsche Pkw-Maut sei eine Diskriminierung. Die Begründung: Letztlich zahlten nur Österreicher und andere Ausländer die Maut, weil diese bei deutschen Fahrzeugen über die Senkung der Kfz-Steuer faktisch zurückerstattet werde.

„Wir waren uns unserer Sache immer sicher“

Diese Argumentation wies der unabhängige Generalanwalt Nils Wahl, ein Schwede, nun zurück. In seinen Schlussanträgen, einer Art Gutachten, schlägt er vor, die Klage Österreichs abzuweisen. Die Halter ausländischer Pkws würden gar nicht diskriminiert, so Wahl. Denn unter dem Strich zahlten Ausländer auch in Zukunft immer weniger als Deutsche.

Die Halter deutscher Pkws müssten, um in Deutschland fahren zu dürfen, die Kfz-Steuer und eine Jahresvignette bezahlen. Die Halter von Pkws, die im Ausland zugelassen sind, müssten dagegen nur eine Vignette bezahlen. Sie könnten sogar eine Kurzzeitvignette kaufen, was den Halter von deutschen Pkws nicht möglich sei.

Die Meinung des Generalanwalts bindet den in Luxemburg ansässigen EuGH nicht. Der EuGH folgten den Schlussanträgen aber in der Regel – außer in hochpolitischen Fällen wie hier. Die Entscheidung wird in einigen Wochen erwartet.

Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) zeigte sich am Mittwoch „erleichtert“, sagte aber auch: „Wir waren uns unserer Sache immer sicher.“ Der österreichische Verkehrsminister Norbert Hofer (FPÖ) hofft noch: „Die Letztentscheidung liegt bei den Richtern.“

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