Eurovision am Dnipro, Folge 7: 17 Jahr, (fast) blondes Haar

Der bulgarische Teilnehmer Kristian Kostov trat nach der Annektierung auf der Krim auf. In der Ukraine darf er trotzdem singen.

Singender junger Mann, Kristian Kostov

Blond ist eine Haltung, keine Haarfarbe Foto: ap

Kristian Kostov wäre fast noch zu einem Objekt eines eurovisionären Skandals geworden. Im Internet kam heraus: Der in Moskau lebende und für Bulgarien angeheuerte 17jährige Sänger trat auf der Krim auf, als sie schon russisch besetzt und der Ukraine geraubt war. Anders als die russische ESC-Sängerin Julia Samoilowa durfte er jedoch zum ESC nach Kiew einreisen. Was ist nur passiert? Zunächst einmal verwundert, dass das weder in den ukrainischen noch in den russischen Medien irgendeine Überschrift in Papier- oder elektronischen Medien provozierte.

Die Fakten sind: Kostov wurde im Jahr 2000 in Moskau geboren, wo er auch heute seinen Lebensmittelpunkt hat. Seine Mutter ist Kasachin, sein Vater Bulgare, er selbst besitzt die russische Staatsbürgerschaft. Er hat schon in seiner Kindheit viele Auftritte gehabt, 2009 bei der Eröffnung des ESC in Moskau sang er mit, wenn auch nur im Rahmenprogramm der Show. Es ist unstrittig, dass Kostov am 1. Juni 2014 in der Ortschaft Artek auf der zwei Monate vorher annektierten Krim aufgetreten ist. Zum Zeitpunkt seines Auftritts war er 14 Jahre alt.

Der Sprecher der ukrainischen Grenzbehörden, Oleg Slobodjan, berichtet laut Interfax-Ukraine, ihnen habe zum Zeitpunkt der Einreise von Kostov in die Ukraine zum ESC keine Information über dessen Aufenthalt auf der Krim vorgelegen. Außerdem, so Slobodjan, sei Kostov zum Zeitpunkt seines Aufenthaltes auf der Krim noch minderjährig gewesen – und habe somit nicht selbst die Entscheidung zur Reise auf die Krim getroffen. Und drittens, so Slobodjan, sei das ukrainische Gesetz zur besetzten Krim erst Ende 2014 in Kraft getreten. Wie üblich in rechtsstaatlich organisierten Ländern könne auch dieses Gesetz nicht rückwirkend angewendet werden.

Wäre es also auch wirklich so gewesen wie bei der erwachsenen Sängerin Julia Samoilowa, hätte Kristian Kostov nicht ins Land reisen dürfen. Insofern: Alle Aufregung war und ist zuviel Wind in einem allzu kleinen Beutel. Ohnehin hätten sich die ukrainischen Gastgeber des ESC eine Imagehavarie sondergleichen beschert, wäre der Russe (ob er Pop-Söldner für Bulgarien ist oder einfach nur Russe unter dem Kremlregime) aus dem Wettbewerb genommen worden. Zumal sein Lied „Beautiful Mess“ seit dem Einzug ins Grand Final in der Nacht auf Freitag mit zu den Favoriten zählt. Ein Lied, das bulgarische Nationalisten schwer auf den Mägen liegt, denn es klingt nicht wie die in Deutschland beliebten bulgarischen Folklorefrauenchöre, sondern wie Charts und Mainstream und Glam und Sex & Unordnung (wie der Titel schon sagt).

Kostov, nebenbei, ist, habituell gesehen, der schwulste Kandidat dieses ESC, fast blond im Look, sogar schwuler als der Australier Isiah Firebrace, dafür hat Letzterer die eindrücklicheren Augenbrauen. Dünn, übertrieben keck, eine Beauty, der es an Unsicherheitsgefühlen deutlich fehlt: Das ist der russoide Bulgare. Ein Schmuckstück dieses ESC, objektiv gemeint, das Gott sei Dank nicht ausgewiesen werden musste.

Mitarbeit: Bernhard Clasen

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