Ex-NPD-Kader Ralf Wohlleben: Mordhelfer und V-Mann?

Ralf Wohlleben hat der NSU vermutlich die Mordwaffe beschafft. Ein Bundesanwalt glaubt, dass er ein V-Mann des Verfassungsschutzes gewesen sein könnte.

Mutmaßlicher NSU-Waffenbeschaffer: Ralf Wohlleben nach seiner Verhaftung. Bild: dapd

BERLIN taz | Noch ist es nur ein Verdacht. Doch sollte er sich bestätigen, wäre es ein weiterer Tiefpunkt in der Skandalserie rund um den „Nationalsozialistischen Untergrund“ (NSU).

Einer der 13 Beschuldigten im NSU-Verfahren soll vor rund zehn Jahren als V-Mann einer Verfassungsschutzbehörde Informationen über die NPD geliefert haben. Wie es in Sicherheitskreisen hieß, soll es sich dabei um den jahrelang einflussreichen Thüringer Neonazi-Aktivisten und ehemaligen NPD-Vizelandeschef Ralf Wohlleben handeln.

Das wäre noch brisanter als der Fall des zuletzt erst bekannt gewordenen V-Mannes der Berliner Polizei aus dem mutmaßlichen NSU-Unterstützerkreis. Der Grünen-Abgeordnete Wolfgang Wieland sagt es so: „Es ist eine offene Frage, ob das stimmt oder nicht. Aber wenn es stimmt, dann ist die Kacke am Dampfen.“

Der 37-jährige Wohlleben ist neben dem einzigen noch lebenden mutmaßlichen NSU-Mitglied Beate Zschäpe der alleinige Beschuldigte, der in dem Verfahren noch in Untersuchungshaft sitzt. Der Vorwurf: Beihilfe zum Mord, weil er den Neonazis jene Pistole verschafft haben soll, mit denen diese von 2000 bis 2006 neun Migranten erschossen.

NPD-Verbot: Wohllebens Name tauchte auf

Der Verdacht, dass er vor rund zehn Jahren ein V-Mann gewesen sein könnte, stammt nicht von irgendjemand, sondern kommt von einem Bundesanwalt aus Karlsruhe. Nach Informationen der taz war es Hans-Jürgen Förster, der eine geheim gehaltene Erklärung abgegeben hat: Er meint, sich an den Namen Wohlleben aus dem gescheiterten NPD-Verbotsverfahren von 2001 bis 2003 im Zusammenhang mit V-Leuten in der Partei zu erinnern.

Förster hatte damals als Beamter des Bundesinnenministeriums mit dem schließlich gescheiterten NPD-Verbot zu tun. Zuvor war er in den 1990er Jahren Chef des Verfassungsschutzes in Brandenburg. 2008 kam er wieder nach Karlsruhe zur Bundesanwaltschaft, wo er in der Abteilung Spionage arbeitet.

Am Freitag wurden das Innenministerium und der NSU-Untersuchungsausschuss über den Verdacht des Bundesanwalts informiert, am späten Dienstagabend ging das Innenministerium dann von sich aus an die Öffentlichkeit, nannte in seiner Mitteilung aber keine Namen.

Die Geheimdienste von Bund und Ländern haben in den vergangenen Monaten den Ermittlern und den Untersuchungsausschüssen regalmeterweise Aktenordner geliefert. Wohlleben taucht dort an unzähligen Stellen auf, doch von einer möglichen V-Mann-Tätigkeit war dort nie die Rede. Mehrfach hatten Verfassungsschutzämter vielmehr beteuert, keinen der im NSU-Verfahren Beschuldigten als V-Mann geführt zu haben.

Akten aus dem NPD-Verbotsverfahren werden untersucht

Wohllebens Anwältin Nicole Schneiders weist den Spitzelverdacht zurück. „Namens meines Mandanten dementiere ich die Vorwürfe, dass er als V-Mann tätig gewesen sein soll“, teilte sie der taz mit. „Es überrascht auch, dass dieser Umstand erst jetzt bei der Bundesanwaltschaft erinnerlich ist.“ Schneiders war um die Jahrtausendwende selbst Mitglied der NPD, im selben Kreisverband wie Wohlleben.

Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) hat die Behörden angewiesen, alle Akten aus dem NPD-Verbotsverfahren durchwälzen zu lassen und alle mit dem Verfahren betrauten Mitarbeiter zu befragen. Am Mittwochabend wollte er den Obleuten des NSU-Ausschusses einen ersten Zwischenstand mitteilen.

Im Vorfeld des Treffens verlangte die SPD-Obfrau im NSU-Untersuchungsausschuss, Eva Högl, die „schnellstmögliche Aufklärung dieser brisanten Vermutung“. Ihr Pendant bei der Linkspartei, Petra Pau, sagte: „Es fällt einem immer schwerer, Verschwörungstheorien als abwegig zurückzuweisen.“

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