Familiennachzug nach Deutschland: UN kritisieren Flüchtlingspolitik

Bei Härtefällen sollen Flüchtlinge ihre Familie nachholen dürfen. Das fordern die UN von der Bundesregierung. Am Montag hört der Innenausschuss Experten dazu an.

Rückenansicht von vier Familienmitgliedern

Die Ausnahme: eine syrische Familie in Brandenburg Foto: dpa

BERLIN epd/taz | Die UN haben in der Debatte um den Familiennachzug zu Flüchtlingen gefordert, dass die Bundesregierung die derzeitige deutsche Regelung überprüft. Die deutsche Vertreterin des UN-Flüchtlingshilfswerks UNHCR, Katharina Lumpp, kritisierte, dass der Familiennachzug etwa für Bürgerkriegsflüchtlinge bis März ausgesetzt ist.

Die Aussetzung habe weitreichende Konsequenzen sowohl für die betroffenen Personen als auch ihre Familienmitglieder, schreibt Lumpp an den Vorsitzenden des Bundestagsinnenausschusses, Ansgar Heveling (CDU). Der Ausschuss hört am Montag Sachverständige zu dem Thema an. Lumpp fordert vor allem, in Härtefällen die Einreise sofort zu erlauben.

Eigentlich soll die Möglichkeit des Familiennachzugs verhindern, dass Flüchtende ihre Kinder auf gefährlichen Routen mitnehmen. In Lumpps Schreiben heißt es, viele Familienangehörige von in Deutschland lebenden Schutzsuchenden hielten sich weiterhin in Gefahrenzonen auf und könnten diese häufig nicht verlassen. Immer wieder machten sich Angehörige auf irreguläre Weise auf den Weg, um zu ihren Verwandten zu gelangen.

Nicht selten kehrten Flüchtlinge, die in Deutschland eingereist seien, zu ihren Angehörigen in die Heimat oder in andere Fluchtländer zurück, auch wenn sie sich dadurch unmittelbarer Gefahr oder einem prekären Aufenthaltsstatus aussetzten.

Syrer dürfen ihre Kinder nicht nachholen

Die Vertreterin des Hohen Flüchtlingskommissars appellierte, zumindest die vom Gesetzgeber versprochene Familienzusammenführung in Härtefällen nunmehr auch in die Praxis umzusetzen. Der Kompromiss zwischen Union und SPD sah vor, den Familiennachzug in besonders schwerwiegenden Fällen zu ermöglichen. Wie oft dies seit Inkrafttreten des umstrittenen Gesetzes im März 2016 gewährt wurde, konnte das Auswärtige Amt auf Anfrage nicht sagen.

Mit dem Asylpaket II wurde für Flüchtlinge mit dem sogenannten subsidiären Schutz die Möglichkeit des Familiennachzugs für zwei Jahre ausgesetzt. Betroffen sind vor allem Syrer, die seit dem vergangenen Jahr vermehrt den untergeordneten Schutzstatus erhalten. Sie dürfen nicht wie andere Flüchtlinge Ehepartner, Eltern oder minderjährige Kinder nachholen.

Die Regelung läuft automatisch im März 2018 aus. Nach dem Auslaufen dürfen Betroffene wieder anfangen, Anträge zu stellen. Danach kann es Monate dauern, bis ihre Familie die gefährliche Heimat tatsächlich verlassen darf.

Die CSU forderte bereits, die Aussetzung zu verlängern. Die Opposition, auf deren Antrag die Anhörung an diesem Montag zustande kam, will die Regelung dagegen früher wieder abschaffen.

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