Flüchtlingspolitik in Nigeria: Immer auf Augenhöhe

Nigeria hat als erstes Land einen Migrations- und Mobilitätsvertrag mit der EU unterzeichnet. Die EU-Delegation arbeitet auf Hochtouren, um eine Rückführungsabkommen zu verhandeln. Aber Nigeria erwartet Gegenleistungen.

Ein Lager für Binnenvertriebene im nigerianischen Maiduguri Foto: reuters

ABUJA taz | Gut 20 Millionen NigerianerInnen umfasst die Diaspora weltweit. Sie stellen einen erheblichen Wirtschaftsfaktor da. Die Zentralbank Nigerias berichtet, dass 2015 etwa 21 Milliarden Dollar gen Heimat überwiesen wurden – Tendenz steigend. Die knapp 24.000 irregulären nigerianischen Grenzgänger Richtung Europa fallen da eigentlich kaum ins Gewicht.

Dennoch ist Nigeria in der neuen EU-Politik gegenüber Afrika ein Schlüsselland. Mit keinem anderen Land auf dem Kontinent hat die EU in jüngster Zeit so zahlreiche Abkommen verhandelt, wie mit Nigeria. Besonderer Fokus: Migration und Sicherheit.

Das Flüchtlingsproblem ist etwas ganz Anderes. Seit Beginn des Konfliktes mit der islamistischen Miliz Boko Haram im Nordosten 2009 sind mehr als 20.000 Menschen getötet worden, zahllose Frauen und Mädchen entführt und Kinder als Selbstmordattentäter rekrutiert worden. Bis zu 2,5 Millionen Menschen haben ihr Zuhause verlassen, davon gelten 2,2 Millionen als Binnenvertriebene und 187.126 Menschen sind nach Kamerun, Tschad und Niger geflohen.

In den Bundesstaaten im Nordosten, Adamawa, Borno, Gombe and Yobe sind bis zu 15 Millionen Menschen direkt betroffen und benötigen humanitäre Hilfe, davon die Hälfte Kinder, so die Angaben des UN-Flüchtlingshilfswerks (UNHCR). Im Februar meldete der UNHCR, dass nur 9 Prozent der Kosten für die Binnenvertriebenen (IDP) in Nigeria gedeckt seien. Die IDPs haben alles verloren, über Geld für die Migration Richtung Europa verfügen sie nicht.

Geld für Konfliktbeilegung

Zur Regulierung der Migration von Westafrika nach Europa wurde 2006 der sogenannte Rabat-Prozess eingeleitet. Die Entwicklungshilfe wurde an Migration geknüpft, Rückkehr von irregulären Migranten ein neuer Pfeiler der Kooperation. Der Migrationsgipfel in Valletta, im Dezember 2015, brachte vor Allem einen ansehnlichen Fördertopf hervor, den Treuhandfond für Afrika, der ganz pragmatisch mit Entwicklungshilfegeldern gefüllt wurde. 1,88 Milliarden Euro sind in den Topf geflossen, der Großteil aus bereits existierenden Fördertöpfen der europäischen Entwicklungshilfe.

Während die meisten Gelder in Westafrika in Beschäftigungsprojekte fließen, wird in Nigeria Friedensarbeit und Konfliktbewältigung finanziert. 52 Millionen Euro sind für Friedensprojekte im Nordosten Nigerias, wo Boko Haram wütet, veranschlagt. Das Entwicklungshilfeprogramm der EU für Nigeria 2014 bis 2020 umfasste bereits vor dem Valletta-Gipfel 520 Millionen Euro. Davon waren 90 Millionen für „gute Regierungsführung“ sowie Frieden und Stabilität veranschlagt, neu ist seit Valletta lediglich deren Ausrichtung auf Fluchtursachen und Migration. Die anderen Summen, für Gesundheit, Ernährung und Nachhaltige Energie, haben sich nicht geändert.

Erfolgsmeldungen dringend gesucht

Mitte Oktober 2016 reiste eine 15-köpfige Delegation aus Brüssel in Nigerias Hauptstadt Abuja an. „Eine Aufregung, als ob sie Millionen von Migranten aus Europa fernhalten wollten“, lästert eine ranghohe Repräsentantin einer internationalen NGO, die den Verhandlungen beiwohnte. „Es ging um Geld: Wieviel für die Rückkehrer? Welche Pakete müssen wir schnüren?“.

Der Besuch der EU-Delegation galt auch dem Auftakt zu Verhandlungen eines europäisch-nigerianischen Rückführungsabkommen. Nach wie vor unklar ist, was Nigeria dafür bekommt. In anderen Schlüsselländern wie Äthiopien, Sudan oder Eritrea investiert die EU hunderte Millionen Euro.

Die deutsche Botschaft in Nigerias Hauptstadt Abuja möchte den Entwurf der Vereinbarung nicht veröffentlicht sehen. Godwin Morka, Direktor für Recherche von NAPTIP (National Agency for the Prohibition of trafficking in Persons), der Behörde gegen Menschenhandel, sagt, dass das Abkommen ihnen die Arbeit erleichtern werde. Ihr Anliegen sei vor Allem der Schutz von Opfern von Menschenhandel: In der Absichtserklärung, wurde gegenseitige Rechtshilfe geklärt und die „Frage nach der Identifizierung von Personen“. Festgelegt werde auch der „Austausch von Informationen, insbesondere zu irregulärer Migration, Schutz von Menschenrechten, sichere Rückführung, Rehabilitation, auch internationaler Opferschutz, garantiert von beiden Seiten.“ Die EU-Delegation einigte sich mit den nigerianischen Partnern sofort auf eine „Identifizierungsmission“ in verschiedenen Ländern der EU. So steht es zumindest im „Fortschrittsbericht“ der EU.

Partner in der Energiepolitik

Wird damit die von der westafrikanischen Wirtschaftsgemeinschaft ECOWAS nach dem Vorbild der EU eingeführte Freizügigkeit unterminiert? „Man kann doch keine Mauern errichten“, sagt Direktor Morka von der NAPTIP. „Wir müssen professionell und schlau sein, um die Kriminellen zu erwischen. “ Die Behörde setzt auf Tipps aus der Bevölkerung, Technologie und Ermittlungstätigkeit. Bis 2015 war die NAPTIP ausschließlich für Menschenhändler zuständig. Mit dem neuen Gesetz gegen Menschenschmuggel von 2015 sind auch die Helfer bei irregulären Grenzübertritten im Visier. Mit dem neuen Abkommen hofft NAPTIP, auch mehr Ausrüstung zu bekommen. Ein 20-Millionen Euro EU-Projekt zur Bekämpfung von Schmuggel und Menschenhandel ist in Vorbereitung.

In vielen EU-Papieren wird die Wirtschaftskraft und die Öl- und Gasproduktion als Grund für die enge EU-Bindung an Nigeria genannt. In der neuen EU-Außen- und Sicherheitsstrategie vom März 2016 ist neben Terrorismus, Klimawandel auch Energiesicherheit als Hauptanliegen genannt. Energiesicherheit soll durch Diversifizierung erreicht werden.

Nigerias Ölressourcen sind daher für Europa von strategischer Bedeutung. Dies betrifft nicht nur die aktuelle Förderung im Niger-Delta, sondern auch die potentiellen Vorkommen unter dem Tschadsee, die Region, in der Boko Haram ihre Hochburg hat, sowie die geplante Transsahara-Öl- und Gas-Pipeline von Nigeria über Niger, Algerien nach Spanien. Erste Abkommen mit Algerien zur Pipeline wurden bereits 2002 geschlossen. Im Dezember 2016 unterzeichnete Nigeria’s Präsident anlässlich eines Besuches von König Mohammed ein Abkommen, dass auch Marokko an die Gas-Pipeline anschließen soll. Nigerias Ölpipelines sind in der Vergangenheit immer wieder zerstört worden. Die Milizen im Niger-Flussdelta haben mittlerweile gemeinsam mit nigerianischen Wirtschaftsgrößen einen regelrechten Parallelmarkt geschaffen, auf dem gestohlenes Öl in der Größenordnung von Schiffsladungen verkauft wird.

Bilaterale Verträge mit halb Europa

Umgekehrt ist Nigeria nicht nur an Handelsbeziehungen und der Lieferung von Rohstoffen, sondern auch an Knowhow und Technologie sowie Unterstützung im Aufbau einer eigenen Wirtschaft interessiert. Das EU-Handelsabkommen EPA kommt diesem Interesse jedoch nicht entgegen. Auch in dem internen EU-Papier, dass die Interessenlage bezüglich eines möglichen Rückkehrabkommens abklopft, ist davon nicht die Rede. Ganz oben auf der Agenda von Nigeria ist auch die Repatriierung der von Politikern gestohlenen Milliarden auf europäischen Konten. In dem internen EU-Papier das erst ganz am Ende aufgegriffen.

Nachdem 2006 der Rabat-Prozess eingeleitet wurde, um Migration an Entwicklung zu koppeln und Rückführungen von irregulären Migranten zu ermöglichen, hat Nigeria frühzeitig wegweisende Verträge abgeschlossen: Bilaterale Verträge mit Italien (2011), Großbritannien (2004 und 2016), Spanien (2001) über Rückführung von abgelehnten Migranten und nicht zuletzt die gemeinsame Agenda für Migration und Mobilität (CAMM, 2015), dem ersten Vertrag dieser Art in Subsahara Afrika. Das Gemeinschaftsprogramm, will legale Migration fördern, europäische Programme für Nigerianer öffnen und gleichzeitig Rückführungen und Grenzkontrollen ausbauen.

Die Zusammenarbeit mit Frontex wurde bereits 2012 vertraglich vereinbart und heute ist Nigeria Mitglied der Frontex Geheimdienst-Community. In dem Vertrag ist auch die Rede davon, dass Nigeria an gemeinsamen Grenzkontrollen und gemeinsamen Rückführungsaktionen teilnimmt. Dies ist sicherlich der massiv umworbenen Behörde gegen Menschenhandel NAPTIP geschuldet, mit der die Europäische Union (EU), die Internationale Migrationsbehörde IOM, die europäische Grenzschutzbehörde Frontex, die internationalen Polizeibehörden Interpol und Europol, die Organisation der Vereinten Nationen gegen Drogen und Kriminalität (UNODC) und nationale Sicherheitsdienste zusammenarbeiten.

NAPTIP ist letztlich eine paramilitärische Strafverfolgungsbehörde, die die Arbeit von Geheimdienst und Polizei in Sachen Menschenhandel und seit einem Jahr auch Menschenschmuggel koordiniert. NAPTIP selbst hat auch mehrere bilaterale Kooperationsverträge mit europäischen Sicherheitsbehörden (Spanien, UK, Niederlande) geschlossen. Frontex wiederum, hat mindestens sowohl mit NAPTIP als auch der Migrationsbehörde (National Immigration Service, NIS) jeweils einen Vertrag geschlossen. Beide Behörden unterstehen dem Ministerium für Inneres. Internationale Verträge gehören indes in den Aufgabenbereich des Außenministeriums. Insofern betont der Frontex-Vertrag mit der Migrationsbehörde, dass es sich nicht um ein international anerkanntes Dokument handelt.

Diese Vielzahl an Verträgen und Absichtserklärungen erweckt den Eindruck eines Meisterschülers europäischer Migrationskontrolle. Aber wie so vieles in Nigeria, mangelt es nicht an Gesetzen und Politiken, sondern an der Umsetzung in die Praxis und an Integrität in der Verwaltung von Geldern. Entscheidend ist oft eine Berechnung, welchen Gewinn die Vertragserfüllung bringt.

Jenseits von Grenzkontrolle und Friedens- und Wiederaufbauarbeit in den von Boko Haram kontrollierten Gebieten hat Nigeria großen Bedarf an Unterstützung der Sicherheits- und Verteidigungskräfte. Nigerias Armee ist vom Kampf gegen Boko Haram ausgelaugt, die Ausrüstung dezimiert. Aufgrund der Menschenrechtsverletzungen der Armee liefert die USA jedoch keine Waffen- und Kriegstechnik. Das sogenannte Leahy-Gesetz kontrolliert Waffenexporte aus den USA aufs Schärfste.

Das skrupellose Vorgehen der nigerianischen Armee, nicht nur gegen Boko Haram, sondern auch gegen die Biafra-Separatisten im Osten, die wie in den 60er Jahren einen eigenen Staat fordern und gegen die schiitische Gruppe im Nordwesten des Landes, hat nicht nur sehr kritische Berichte der internationalen Menschenrechtsorganisation Amnesty International hervorgebracht. Auch der Internationale Strafgerichtshof in Den Haag ermittelt.

In einem internen Papier der Europäischen Union werden die Interessen der EU und Nigerias ausgelotet und wie ein Rückführungsabkommen verhandelt werden könne. In der langen Liste von Infrastrukturmaßnahmen, Training und Verbesserung der Aktivitäten gegen Menschenhandel bis hin zu vereinfachter Visa-Erteilung für ausgewählte Personenkreise ist daher von einer Unterstützung des Militärs und anderer Sicherheitskräfte nicht die Rede. Die findet sich jedoch in einem gemeinsamen Informationspapier des Bundesverteidigungsministeriums und des Auswärtigen Amtes. In dem Schreiben vom 17. Mai 2016 an die Abgeordneten des Bundestages wird eine 'Ertüchtigungsliste’ aufgeführt, die auch die „Beschaffung von Bodenradarsystemen“ anführt, die der Beschaffung von Informationen im Kampf gegen Boko Haram dienen sollen.

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